Erbschaft: Ein Haus und 2 Parteien?

7 Antworten

Wenn dein Bruder nicht neben dem Haus auch noch ein unentgeltliches Wohnrecht geerbt hat? Kannst ja mal versuchen ihm die Rechnung zu machen. Gesamtwohnfläche : 2 = x minus Summe Etage 2 und 3, jeweils 50 Prozent Anteil vorausgesetzt. Ob er damit einverstanden ist? Fällt die Reparatur des Wasserhahn im 2 Stock dann in deine Mieteinnahmen und du übernimmst die Rechnung als Vermieter? Als Geschwister sollte man das anders regeln können. 

Salue Wonderer

Ich gehe davon aus, das Ihr beide zu 50 % beteiligt seit. Damit handelt es sich um eine Erbgemeinschaft, bei der alle Entscheidungen einstimmig gefällt werden müssen.

Dies ist vergleichbar mit einem Geschäft, welches Ihr beide zusammen betreibt.

Es ist also zuerst der Mietwert der einzelnen Stockwerke zu bestimmen. Dazu kann man auch eine externe neutrale Fachperson entscheiden  lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Dein Bruder oder ein Mieter die entsprechenden Stockwerke belegt.

Dein Bruder bezahlt dann monatlich den marktüblichen Mietzins auf ein spezielles Konto ein. Auch der Mieter im Parterre bezahlt auf dieses Konto ein. Alle Betriebskosten und Unterhaltsarbeiten werden nun ab diesem "Hauskonto" bezahlt.  

Ende Jahr seht Ihr, Wie Euer "Geschäft dasteht". Meistens wird ein Ertrag daraus resultieren, den Ihr beide Euch zu 50% aufteilen könnt.  

Dein Bruder profitiert also nicht durch einen tiefen "Verwandtenbonus" beim Mietzins, sondern durch die allfällige Rendite, die Euer "gemeinsames Geschäft" erzielt.

Dass Ihr alle Entscheidungen gemeinsam fällen müsst, hindert  nicht daran, dass eines von beiden die Verwaltung der üblichen Angelegenheiten übernimmt und damit dem anderen Rechenschaft darüber schuldig ist.

Es grüsst Dich

Tellensohn   

wohnst du auch in dem ahus, ist das erdgeschoss vermietet, führt dein bruder vielleicht reperaturen aus oder so?

du gibst nur wenige infos, so das man dazu nichts sagen kann.

wie hier geraten wurde, solltet ihr zusammen zu einem fachmann gehen udn euch beraten lassen.

entweder zahlt dein bruder miete auf das konto des hauses oder ihr schaut, das er als ausgleich dafür das er dort mietfrei wohnt, sich ums haus kümmert, schneeschieben, reperaturen ausführen und so, was man vorher vertraglich vereinbart.

ich persönlich würde das mit der miete bevorzugen, wenn man alle ausgaben bezahlt hat, etwas für reperaturen zurückgelegt hat, bekommt jeder teil der erbengemeinschaft einmal im jahr etwas ausbezahlt.

müsst ihr allerdings euch einig werden.

ich kenne leute, wo eine schwester ins eltenrhaus gezogen ist, lebenslanges wohnrecht mit ihrem mann hat, aber dafür die renovierung vor ihrem einzug bezahlt hat.

sie haben ein haus, das ihren wünschen entpsricht und es steht nicht leer

Hallo,

das Haus  wurde 50 - 50 vererbt (vor 2 Jahren !!!!) . Mein Bruder bewohnt mehr als 50 Prozent und nun ist die Frage ob er für das Mehr Miete zahlen muss ?

Grüße

Hallo,

Vorsicht. Da es "geerbt" wurde, kann es eine ungeteilte Erbengemeinschaft sein. Was steht genau im Grundbuch? Wenn keine Anteile dort stehen (z.B. 50% oder zu je ein Halb), dann ist erst eine Erbauseinandersetzung nötig, zu der man einen Notar benötigt, der auch neutreal berät.

Das kommt drauf an wieviel dir vom Haus gehört. Wenn dir die Hälfte gehört kannst du anteilig Miete Verlangen.