Wer kommt für den Schaden auf bei Arbeitsunfall?

5 Antworten

Deine private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur private Risiken deckt.

Das ist für die Firma ein Eigenschaden. Du kannst persönlich nur belangt werden, wenn du diesen Stapler gar nicht hättest bewegen dürfen. Oder du hättest getrunken.

Wem gehört das Tor? Der Chefin? Dann bezahlt da keine Versicherung. Einem Dritten? Dann zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung der Chefin.

Deine Privathaftpflichtversicherung zahlt nichts.

Wenn dir nur leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, haftest du auch gar nicht. Wenn die Chefin Geld von dir verlangt, wäre dies nicht rechtens.

Wenn deine Chefin Eigentümerin des Hallentores ist, handelt es sich um einen Eigenschaden. Sollte sie Mieterin sein, reguliert die Betriebshaftpflichtversicherung deiner Chefin diesen Schaden. Wenn die Betriebshaftpflichtversicherung keine Mietsachsadendeckung besitzt, sollte sich der Vermittler des Vertrages schon mal warm anziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommt darauf an, ob Dir mittlere bis grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden i.d.R. zwischen Arbeitgeber und -nehmer aufgeteilt.

Du bist über die Firma versichert. Wenn nicht solltest du da nicht mehr arbeiten...