Arbeitsunfall passiert und Chefin will nicht das ich sage das es einer war

10 Antworten

Setz dich auf jeden Fall auch mit dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen Kammer in Verbindung und schildere ihm die Situation. Er sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Adresse der entsprechenden Kammer findest du in deinem Berufsausbildungsvertrag.

Natürlich solltest du dass als Arbeitsunfall angeben, wie andere User hier schon empfohlen haben, vor allem ist das bei eventuell auftretenden Folgeschäden wichtig.

Als Arbeitsunfall melden, bei mir in Österreich muss dieser binnen 3 Tagen der Unfallversicherung gemeldet werden. Wenn du den Arbeitsunfall meldest passiert dem Betrieb doch nichts, es wird nur ev. der Betrieb besichtigt und wenn Mängel auffallen muss der Betrieb diese beheben binnen einer gesetzten Frist des Arbeitsinspektoriats, das ist in Ö halt so, das wird das Problem sein, die Chefin will nicht, dass jemand in den Betrieb kommt, und nach Unfallmeldung erfolgt meist immer eine Begehung, zumindest bei deiner tiefen Schnittwunde, hängt von der Verletzung ab, die Versicherung zahlt für deine Unkosten, nicht der Betrieb, für das gibt es diese ja, ich würd trotzdem die Wahrheit sagen, du zahlst ohnehin nichts, du bist doch Kranken- und Unfallversichert, geh trotzdem den richtigen Weg

als arbeitsunfall angeben

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auf so etwas hätte ich schon gar keine bock, es muss alles halbwegs legal laufen

wenn es schon so läuft, findet sie bestimmt auch, dass du unbezahlte überstunden machen solltest, etc

Ganz ehrlich: auch wenn während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt wurde, würde ich in diesem Fall nicht lügen. Eine tiefe Schnittwunde kann auch schnell Folgen haben. Im schlimmsten Fall entzündet sie sich und es bleiben Einschränkungen in der Motorik. Wenn es da um Rentenansprüche geht, dann greift die Berufsgenossebschaft nur bei Arbeitsunfällen. Sage die Wahrheit und - sollte die Kündigung kommen - wende Dich an die zuständige Handwerks-/Handelskammer.

Lass Dich auf nichts ein. Es war und bleibt ein Arbeitsunfall. Du bist immer auf der sicheren Seite, wenn Du die Wahrheit sagst, auch wenn es Deiner Chefin nicht gefällt. Kündigen kann sie Dir deswegen nicht.

in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden

naja ob du da arbeiten willst wenn du dann so eine chefin hast. vllt solltest du einfach mal mit einem anwalt darüber reden. also wie schon gesagt sag die wahrheit!