Kfz-Rechtslage: Unfall mit Kundenfahrzeug?

4 Antworten

unbefugte Nutzung eines Kundenfahrzeuges, das wird der Stift ausbaden müssen.

Haften muss dafür die Werkstatt. Versichern kann (und sollte) man solche Vorgänge über eine sogenannten Kfz-Handel-/Handwerksversicherung. Das ist im Prinzip eine Teil-/Vollkaskoversicherung für fremde, in Obhut genommene Fahrzeuge.

hyfi01  31.12.2017, 10:28

Ob ggf. Regress beim Azubi nehmen zu können, wird die Versicherung dann natürlich auch prüfen.

Vorerst muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden dem Geschädigten zahlen.

Begründung: Kfz-Pflichtversicherungsgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html

Die Firma, muss dem Kunden den möglichen Schaden ersetzen und kann dies dann dem Lehrling in Rechnung stellen (Vorsatz). Außerdem hatte der Lehrling keine Berechtigung mit einem Kundenfahrzeug eine Spritztour zu unternehmen.

Arbeitsrechtlich kann die Firma den Lehrvertrag auch beenden.

Wenn der Schaden bei einer autorisierten Probefahrt entsteht haftet die werkstatthaftpflicht. Nimmer der lehrlig aber unerlaubt das Fahrzeug mit so haftet der voll Umfänglich gegen die Werkstatt bzw den Kunden.

Die reihenfolge ist so Werkstt haftet gegenüber den Kunden. lehrling gebgen die Werkstatt .

Joachim