Muss ich einen Arbeitsunfall/Wegeunfall selbst melden?

Romanzev33  13.12.2021, 13:43

Wer war schuld an dem Unfall, wurde jemand verletzt?

iPad1 
Fragesteller
 13.12.2021, 13:55

Ich hatte weder Sachschäden davongetragen, noch wurde ich verletzt. Die andere Person hat sich dabei einen Arm gebrochen. Es war ein Gegenseitiges verursachen des Unfalls.

5 Antworten

Dazu kann ich Dir folgendes sagen:

Mein Sohn hatte während seiner Berufsausbildung einen sogenannten Wegeunfall.

Er ist auf dem Weg nach Hause mit dem Fahrrad aus Unachtsamkeit in ein Auto reingefahren und wurde verletzt ins Krankenhaus eingeliefert.

Diesen Unfall habe ich (als Mutter) am nächsten Tag dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt.

Den Schaden am gegnerischen Auto habe ich sofort meiner privaten Haftpflichtversicherung angezeigt. Den Unfallbericht von der Polizei habe ich ein paar Tage später nachgereicht.

Mein Sohn war zum damaligen Zeitpunkt (Ausbildung) bei mir noch mitversichert. Meine private Haftpflichtversichert hat den Schaden (rd. 7.000 DM) anstandslos reguliert.

Ich bin nicht privat haftpflichtversichert

Größter Fehler, den man machen kann.

Da wird einiges u. U. auf dich zukommen.

iPad1 
Fragesteller
 13.12.2021, 13:50

ich bin noch recht jung und hab gerade erst meine Ausbildung begonnen. Hab mich mit Versicherungen noch überhaupt nicht auseinandergesetzt.

DerHans  13.12.2021, 13:54
@iPad1

Das spielt keine Rolle wenn du Fahrrad fahren kannst, bist du auch alt genug zu haften. Der Geschädigte wird seine Forderung titulieren lassen, und hat dann 30 Jahre Zeit zu warten, bis du Geld verdienst.

verreisterNutzer  13.12.2021, 14:01
@iPad1

Was ist mit deinen Eltern, haben die keine private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie? Darin bist Du mindestens bis zum Abschluss Deiner Erstausbildung mit versichert.

Sprich mit deinen Eltern, denn sonst wird es eine sehr teure Sache für Dich

Das sind zwei verschiedene Dinge.

  1. Solltest du einen Arbeits- /Wegeunfall (ist dasselbe) selbst melden? JA. IMMER! Du musst zu einem so genannten "Übergangsarzt" in deiner Nähe.
  2. Du musst den Arbeitsunfall deinem Arbeitgeber melden- JA IMMER! Als Angestellter einer Forma wird dir außer bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten kein Nachteil entstehen.
iPad1 
Fragesteller
 13.12.2021, 13:52

Wie gesagt, ich wurde dabei ja nicht verletzt. Nur die Gegenseite. Übernimmt meine Firma in dem Fall die Versicherung?

shagdalbran  13.12.2021, 13:57
@iPad1

Es war aber ein Unfall - richtig? Und wenn du im Rahmen deiner Tätigkeit als Angestellter einen Unfall hast MUSST du das melden.

FGO65  13.12.2021, 13:59
@iPad1

Nein, warum auch?

iPad1 
Fragesteller
 13.12.2021, 14:00
@FGO65

Ich weiß nicht. Hatte noch Hoffnung darauf..

du wirfst hier zwei verschiedene Sachen durcheinander. Bei einer Krankschreibung hättest du Leistungen aus der gesetzlichen unfallversicherung bekommen.

hier sieht es so aus, als hättest du einen Schaden bei jemand anders verursacht und solltest dafür herangezogen werden.

deine gesetzliche unfallversicherung hat meiner Meinung nach damit nichts zu tun, das wäre ein Fall für die privathaftpflicht

Rheinflip  13.12.2021, 14:02

bist du eventuell noch in der haftpflichtversicherung der Eltern drin? das würde ich auf jeden Fall probieren

Einen Wegeunfall musst du deinem Arbeitgeber natürlich mitteilen. Woher soll der das wissen?

Die Meldung an die BG erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. DIESER ist ja Mitglied der BG. Du bist da "nur" die versicherte Person.

Die Berufsgenossenschaft tritt aber nur für DEINE Personenschäden ein. Dass du einen Dritten geschädigt hast, ist weder Gegenstand der BG noch der Betriebshaftpflicht deiner Firma. Wenn du oder deine Eltern keine private Haftpflichtversicherung habt, musst du den Schaden selbst erstatten. Deine Eltern haben damit nichts zu tun.

iPad1 
Fragesteller
 13.12.2021, 13:57

Also das heisst, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne, könnte auch beispielsweise die Haftpflichtversicherung meines Vaters greifen?

DerHans  13.12.2021, 14:06
@iPad1

Wenn du noch in der Ausbildung bist, JA. Stehst du schon voll im Erwerbsleben, wird mindestens die Krankenkasse Regress fordern