Fahren ohne Versicherung und Unfall?

13 Antworten

... wenn denn das gute Stück nicht mehr versichert ist, kommt eben die Pfändung durch die Versicherung und das Bußgeld von der Zulassungsstelle. Es sei denn, die nachträglich Bezahlung erfolgt in der gesetzlichen Frist von 4 Wochen. Viel Glück und ein Verursacher leistet natürlich trotzdem Schadenersatz.

Autsch....

wenn denn das gute Stück nicht mehr versichert ist, kommt eben die Pfändung durch die Versicherung

Von welcher Versicherung?

Die Möglichkeit besteht auch, dass es noch nie versichert war!

@Apolon

... Arbeit und nur für Dich:

Kommentar von

ronnyarmin

,

26.09.2016

Er ist doch schon zugelassen, das ergibt sich aus der Frage.

Zwar wird der Unfallverursacher zahlen müssen, aber für dich wird es heftig: Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Laß dir in einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen und reiche deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung ein. Wenn du nicht schuld bist, dann wird der Schaden an deinem Fahrzeug bezahlt. Einschließlich pauschaler Aufwandsentschädigung  für Telefon/Porto/Fahrkosten von 30€.

Also das wird ganz normal behandelt.

Etwas anderes ist der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Da wird eine Strafe fällig. Jedoch nicht von der gegnerischen Versicherung, sondern von der Polizei/Staatsanwalt.

Ganz blöd ist die Kündigung durch den Versicherer. Es kann schwierig werden einen anderen zu finden. Denn im Antrag wird eine Frage gestellt: Wer hat gekündigt?

Laß dir in einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen und reiche deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung ein. Wenn du nicht schuld bist, dann wird der Schaden an deinem Fahrzeug bezahlt.

Ob dies sinnvoll ist? 

Denn das Fahrzeug wird vermutlich auch eingezogen - vgl. § 6 Abs. 3 Pflichtvers.Gesetz

@Apolon

Ja klar ist das sinnvoll. Steht doch alles in deinem Link.

Das Fahrzeug könnte eingezogen werden, wenn es Vorsatz gewesen wäre. Das hieße, der Bursche fährt los und will wen umnieten. Ich halte es eher für fahrlässig, wenn der Knabe einfach das Gesetz ignoriert. 6 Monate Haft sind auch nicht ohne, meistens bleibt es jedoch bei einer Geldstrafe.

Dann schauen wir doch einfach mal in das zutreffende Gesetz: ergänzend zu den bereits gemachten Antworten, kann auch das Fahrzeug zusätzlich noch eingezogen werden.

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)
§ 6 

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz 

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. 

Die Strafe für das Fahren ohne Versicherung fällt in der Regel sehr hoch aus.

Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann dennoch ein Unfall passieren und ein noch so kleiner Schaden entstehen. Daher ist es wichtig und die Pflicht in Deutschland, eine gültige Kfz-Versicherung zu besitzen.

Ein fremdes Kennzeichen ist strafbar, da dies keinen gültigen Versicherungsschutz darstellt. Bei kleinen Übungsfahrten mit dem Wagen kann so schnell ein Verkehrsunfall entstehen und sollte daher dringend unterlassen werden.

Ansonsten macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch immer der Halter strafbar.