Nötigung im Straßenverkehr = Anzeige?

7 Antworten

Guten Morgen!

Ich befürchte hier hast du leider schlechte Karten. Deine bloße Aussage reicht nicht aus um den anderen Fahrer zu überführen, da er es vermutlich leugnen wird. Weiter stellt sich die Frage wieso so wenig Platz zwischen dir und dem Vordermann ist, da der Mindestabstand bei 100 kmh recht groß ist. Unter Umständen könnte man dir sogar unterstellen, dass du ihn nicht reinlassen wolltest, was ebenfalls Nötigung ist.

Das alles ist immer eine Frage der Beweise. Ich denk außerdem, dass du heute abend schon wieder ruhiger auf die Angelegenheit schauen kannst. So etwas gibt es leider immer wieder. Und ein Anzeigeverfahren ist auch nicht wenig Aufwand. Am besten nicht aufregen.

Weiter stellt sich die Frage wieso so wenig Platz zwischen dir und dem Vordermann ist

Es ist nicht gesagt ob da nicht noch mehr Platz gewesen wäre. Es kann auch gut sein, das der Überholer frühzeitig wieder eingeschert ist und damit den Fragesteller gefährdet hat.

@TUrabbIT

Es sollte auch keine Unterstellung sein. Sorry, falls es so rübergekommen ist. Dennoch sind 50m unter Umständen ganz schön weit und nur in den seltensten Fällen wirklich punktgenau eingehalten.

Die eigentliche Aussage war auch nur, dass man sich im Zweifelsfall auch immer selbst schaden kann, sollte man nicht alles 100% korrekt gemacht haben, was oft schwierig ist.

Anzeigen kannst du natürlich. Die Frage ist, was hinterher dabei herauskommt und ob Du Lust hast, eventuell an ein oder zwei Gerichtsterminen als Zeuge zu erscheinen.

Wenn du überholt wirst musst du notfalls auch vom Gas und bremsen und ganz rechts fahren. Du darfst ihn nicht zwingen den Überholvorgang abzubrechen

Das ist jetzt aber etwas für den 1.April, oder?

Es ist richtig das man nicht beschleunigen und den Überholenden auch sonst nicht behindern darf - das man bremsen und rechts fahren muss verlangt aber niemand. In erster Linie ist der Überholende dafür verantwortlich das er sein Manöver so einschätzt und durchführt das dabei niemand behindert oder gefährdet wird, nicht andersherum.

Natürlich kannst du Anzeige erstatten....... die wenn der Hintermann deine Angaben bestätigt ....sogar Erfolg haben wird .......

Wenn du Zeugen dafür hast würde ich mir das durchaus überlegen. Ansonsten wird es mit der Beweislage wohl schwierig werden.