Wer ist für das Unkrautzupfen- und Vernichten auf der Terrasse einer Mietwohnung zuständig (wenn sie außerhalb der Wohnung liegt)?

6 Antworten

Wenn die Terasse zu deiner Mietwohnung gehört, bist du auch für das "Reinhalten" dieser wie Fegen, Unkraut jäten etc. zuständig, egal ob du sie nutzt oder nicht. Auch ein Balkon befindet sich außerhalb der Wohnung und muss vom Mieter gereinigt werden.

Ausnahme ist, wenn die "Gartenpflege" als Nebenkosten im Mietvertrag deklariert wurde, dann lässt der Vermieter das machen und die Kosten werden auf die jeweiligen Mieter verteilt...

Selbstverständlich der Inhaber der Wohnung, zu der die jeweilige Terrasse gehört, auch wenn sie von diesem nicht benutzt wird.

Die Terrasse wurde mitgemietet und wird vermutlich sogar in der Berechnung der Wohnfläche mit einbezogen. Jegliche weitere Vereinbarung darüber, wer für die Sauber- und Unkrautfreihaltung zuständig ist, erübrigt sich damit.

Würde der Vermieter nun einfach auf die Terrasse kommen, um das Unkraut weg zu zupfen, käme er vermutlich ganz ungünstig und als Mieter würde man sich darüber beklagen, dass der Vermieter einfach auf die gemietete Terrasse ohne Vereinbarung kommt, was man keinesfalls dulden will.

Egal ob Du Vermieter oder Mieter bist, falls nicht irgendwo etwas speziell geregelt wurde, ist die Sache sonnenklar.

Es kann sein dass die Gartenpflege im Mietvertrag vereinbart ist, dann wäre es Vermietersache.

Wer ist für das Zupfen von Unkraut auf dieser Terrasse zuständig - Mieter oder Vermieter?Wir nutzen diese nicht.

Jeder Mieter hat ja eine eigen Terrasse, daher seid Ihr wohl zuständig, wenn vertraglich nicht anders vereinbart.

Dass Ihr die Terrasse nicht nutzt ist Euer Problem, Ihr könntet sie ja nutzen und daher entbindet Euch das nicht von der Pflege.
MfG

johnnymcmuff

Der Mieter, zu dessen Wohnung die Terrasse gehört. Egal, ob er sie nutzt oder nicht.

Der Mieter wenn nichts anderes im Vertrag steht.