Mieter Gartenpflege?

7 Antworten

Bliebe zunächst die Frage, darf die unwillige Partei den Garten trotzdem mitbenutzen?

Auch wenn nun keine Gartennutzung und Pflege mit denen vereinbart wurden, kannst du Kosten der Gartenpflege auf diese Mieter umlegen, wenn sie dir als Eigentümer entstehen sollten.

Du hast eventuell etwas vorschnell diese Entscheidungen getroffen und damit eigentlich ausgesclossen, dass hier für dich Betriebskosten anfallen.

Dieser Fehler des Vermieters wurde dann bestimmt beim Kaufpreis berücksichtigt, so einfach ist das ja nun nicht, etwas nachträglich zu ändern.

Schlimm genug, das die mitgekauften Mieter nicht mit Dir reden wollen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

rede mit den Mietparteien: FALLS sie eine Gartenmitbenutzung haben: entweder machen sie ihren Anteil an Gartenpflege oder dies wird finanziell umgelegt

Wenn es nicht im Mietvertrag steht, muss die Familie nichts machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Familie, in deren Mietvertrag es keinen Hinweis zu den Gartenarbeiten gibt, muss nichts machen. Und wenn die Position Gartenpflege nicht bei den Nebenkosten aufgeführt ist, kannst du sie auch nicht auf den Mieter umlegen.

Diese Meinung ist falsch ! Sind Betriebskosten generell vereinbart, kann auch die Gartenpflege als Postion neu abgerechnet werden.

@florestino

Mit Interesse habe ich den Artikel des Fachanwaltes gelesen, konnte aber keine gegenteilige Auffassung zu meinem Kommentar finden.

@Gerhart

Ich hab mich nochmal schlau gemacht: anscheinend war ich da wirklich auf dem Holzweg. Ich ging davon aus, dass die Betriebskosten im Einzelnen aufgeführt werden müssen, damit sie auf den Mieter umgelegt werden können. Dem ist tatsächlich nicht so. Wenn Im Mietvertrag Betriebskosten vereinbart wurden, zählen alle umlagefähigen Betriebskosten dazu, auch wenn sie nicht einzeln aufgeführt wurden.

Danke, wieder etwas gelernt!