Muss ich Gutachter in meine Mietwohnung lassen?

7 Antworten

Ich muß teilweise widersprechen. Leider kenne ich nicht den Grund des Gutachtens. 1. Ist der Zweck des Gutachtens mit einer Wohnwerterhöhung verbunden, gibt es für eine Verweigerung keinen vernünftigen Grund. Ich würde lediglich unter Ansatz von Vertragsstrafen mit dem Vermieter eine Vereinbarung über die Zeitdauer bis zur Wiederherstellung der ursprünglichen Situation abschließen und bis dahin Mietminderung z.B. 5% vereinbaren. 2. Bei Glaubhaftmachung widriger Umstände (Krankheit, Abwesenheit u.ä.) kann man ablehnen. Die Folge zur Durchsetzung des Vermieterwillens wäre dann ein richterlicher Beschluß, den der Vermieter herbeiführen muß.

Ja mußt Du, wenn sie vom Vermieter beauftragt sind und eine entsprechende Zeitspanne zum Termin gegeben worden ist. Kosten usw fallen natürlich zu Lasten des Vermieters

Quatsch! Die Wohnung ist rechtlich geschützt. NIEMAND MUSS hineingelassen werden, wenn der Mieter es nicht will.

Ausnahme: Es liegt ein richterlicher Beschluss vor.

Ansonsten ist die Wohnung auch nach Grundgesetz ein unverletzlicher Persönlichkeitsraum.

Wenn du die Gutachter nicht rein lässt zwingst du den Vermieter zu rechtlichen Schritten. Gibt es einen Beschluss eines Richters musst du die Leute nicht nur reinlassen sondern trägst auch die Auslagen des Vermieters.

Klar musst du die Gutachter in deine Wohnung lassen. Aber nur nach Termin. Für evtl. Schäden haftet der Vermieter.

Ja, sofern er vom Vermieter beauftrag wurde und das nachweisen kann. Die Schäden trägt der Vermieter!