Mietwohnung mit Einbauküche - Kühlschrank erneuern. Wer zahlt?

7 Antworten

Ich kann aus deiner Frage nicht eindeutig erkennen, ob die Küche dein Eigentum ist oder vom Vermieter zusammen mit der Wohnung gemietet. Denn ich verstehe nicht, was du mit "über die Kaution abgerechnet" meinst. Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die man beim Vermieter hinterlegt für Beschädigungen etc., damit kann man nicht zu Mietbeginn etwas abrechnen.

Nehmen wir nun an, die Küche ist Eigentum des Vermieters. Dieser muss den Kühlschrank nur dann ersetzen, wenn er defekt ist. Solange er noch funktioniert, muss er keinen neuen bezahlen. Aber auch wenn er defekt ist, muss er keinen neuen beschaffen, sondern kann einen gebrauchten bringen.

Was du jetzt machen kannst: Sag dem Vermieter, dass du selber einen Kühlschrank kaufen möchtest und frag ihn, ob er den bisherigen Kühlschrank an sich nehmen möchte oder ob du ihn in den Keller stellen sollst. Dann kannst du selber einen Kühlschrank kaufen und in deine Wohnung bringen. Nach dem Auszug nimmst du deinen Kühlschrank mit und der des Vermieters wird wieder rein gestellt.

DU, die Küche dürfte damit dein Eigentum sein

Die Küche ist über die Kaution mit abgerechnet worden.

Und was passiert, wenn ich dann irgendwann ausziehe und den Kühlschrank dann dem Vermieter übergebe? Wird dann mein Kühlschrankpreis minus den alten Kühlschrankpreis gerechnet und die differenz bekomme ich/muss ich nachzahlen?

Ansonsten würde ich ihm den Kühlschrank ja schenken, wenn dieser teurer war, als der vorherige.

@verreisterNutzer

es ist deine Küche, der Vermieter wird verlangen, dass du die Küche bei Auszug entfernst

Die Küche ist über die Kaution mit abgerechnet worden.

Wessen Kaution??? Wieso???

Ist es deine Küche, dann zahlst du. Wenn die Wohnung mit Küche vermietet wurde, dann gehört sie zur Mietsache. Ist der Kühlschrank nur alt, aber nicht kaputt, dann muss der VM diesen nicht ersetzen. Aber du kannst ihn in den Keller stellen und dir einen Neuen kaufen. Ziehst du aus, dann nimmst du deinen Kühlschrank mit und baust den Alten wieder ein.

Sonst rufe doch mal den Vermieter an, wenn es seine Küche ist und frage ihn wie er das sieht...

Ist es deine Küche, dann stelle den Alten in den Keller und tausche ihn bei Auszug. Oder fragst den VM ob er sich daran beteiligt, wenn du ihn bei Auszug drin lässt...

Ist es deine Küche, dann stelle den Alten in den Keller und tausche ihn bei Auszug. Oder fragst den VM ob er sich daran beteiligt, wenn du ihn bei Auszug drin lässt...

Wenn es ihre Küche ist, dann braucht sie den Vermieter für nix zu fragen, erst recht nicht, ob er sich daran beteiligt. Ist doch ihre Küche, damit kann sie machen was sie will. Und wieso sollte sie den Kühli bei Auszug drin lassen? Dann muss sie ihre ganze Küche mitnehmen.

@Lotta1965

Dann tut man dem Nachmieter was gutes und spart sich die Entsorgung! Oder man lässt es bleiben...

Die Küche ist über die Kaution mit abgerechnet worden.

Das mit Sicherheit nicht. Da meinst Du was anderes. Hast Du einen Abschlag gezahlt für die Küche?

Wenn nicht, dann gehört die Küche mit dem alten Kühlschrank dem Vermieter. In dem Fall musst Du Dich mit ihm kurzschließen. Vielleicht ist er ja einsichtig.

Wenn nicht, dann einen neuen kaufen, den alten aufbewahren und beim Auszug wieder austauschen.