Muss das WC vor der Vermietung vorhanden sein?

10 Antworten

Die genaue Formulierung hängt von der Landesbauordnung Deines Bundeslandes ab (also in dem die Wohnung gliegt). Hier ein Beispiel aus der LBO von BW:

§ 36 Toilettenräume und Bäder

(1) Jede Nutzungseinheit muss mindestens eine Toilette haben.

(2) Toilettenräume und Bäder müssen eine ausreichende Lüftung haben

Alles andere ist keine Wohnung. Soweit Du in einem Bestandsbau mit z.B. Denkmalschutz bist, könnte das genannte WC auch für Dich zugänglich in einem Treppenhaus sein. Das ist aber ZWINGEND im Mietvertrag festzuhalten und auch die JEDERZEITIGE Zugänglichkeit für Dich (also kein WC für 4 Mieteinheiten). Sonst wäre die Wohnung nicht eine in sich abgeschlossene Einheit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich habe noch keine Wohnung erlebt / von keiner solchen gehört wo der Mieter selbst für den Einbau von Wanne / Duschtasse bzw. Toilettenschüssel und Waschbecken verantwortlich gewesen wäre.

Wohnungen ohne jedwede Küchen"möbel" ist heutzutage relativ normal.

Ansonsten .... gemietet wie besehen, wenn der Vermieter keine anderen Zusicherungen gibt.

Toilette und Badewanne, Dusche und Waschbecken gehören dazu. Diese Dinge müssten im Mietvertrag hinterlegt sein, und wenn ein Badezimmer Teil der Miete ist, müssen diese drei Sanitäranlagen gegeben sein. Kann man dann nachfordern, wenn man einzieht und nichts gemacht ist. Eine Wohnung ohne Dusche / Wanne und Toilette ist nicht bewohnbar, also keine Mietenzahlung.

Wieso fragt man nicht bei der Besichtigung nach, was man wissen möchte? Spätestens vor der Vertragsunterschrift sollte der Ausstattungsumfang beschrieben oder schriftlich zugesichert sein.

Es mag noch Wohnraum mit WC und Bad auf dem Flur geben und eine Küchenausstattung gehört ebensowenig zu Wohnraum wie ein Plasmafernseher - ein Badezimmer mit WC, Handwaschbecken und Dusche i. d. R. schon.

Das ist Aufgabe des Vermieters. Was hast du dir denn angeschaut? Einen Abstellschuppen?