Wer hat vorfahrt beim rückwärts fahren?
Wenn man sich im Parkplatz befindet und einen Parkplatz sucht und dann links abbiegen will und genau vor dir bei der Kreuzung ein Auto rückwärts raus fährt ohne zu sehen das ich abbiegen will, wer hat da Vorfahrt ich oder er, sollte er nicht warten ? Es besteht ja kein Rechts for links wenn der vor mir ist oder
5 Antworten
Wer rückwärts fährt, muss (auch auf Parkplätzen) eine Gefährdung anderer ausschließen. Das ist hier ganz gut beschrieben:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckwaerts_Ausparken_aus_Parkplaetzen.php
Insofern hat der rückwärts Ausparkende grundsätzlich schuld.
Eine Mitschuld könntest du eventuell bekommen, falls du auch einen Fehler gemacht hast. Z.B. wenn du mit unangemessener Geschwindigkeit gefahren bist oder unaufmerksam warst.
Das ist nicht eindeutig zu beantworten, da hier viele Faktoren zusammenspielen.
Gerade auf Parkplätzen musst du immer damit rechnen, dass jemand raussetzt. Der kann den fließenden Verkehr (Straße mit Parktaschen oder Parkplatz) nicht immer komplett überblicken. Daher ist eine gewisse Rücksichtnahme im fließenden Verkehr gefragt.
Ein Rückwärtsfahrender hat immer mehr Sorgfaltspflicht und muss das Geschehen hinter dem Auto besonders beobachten.
Meist haben beide Parteien bei einem Unfall in einer solchen Situation eine Teilschuld, die je nach Situation prozentual neu bewertet wird.
Hallo,
wer sich in den fließenden Verkehr einordnen will, hat Vorsicht walten zu lassen, also er darf keinen behindern oder gefährden.
Auf einem öffentlichen Parkplatz gilt zwar meist auch die StVO, aber gleichzeitig die gegenseitige Vorsicht und Rücksicht.
Somit würden beide belastet werden.
Gruß
Hallo,
es kommt immer auf die Beschaffenheit an.
Generell gilt:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/ParkPlatzRechtsVorLinks.php
Gruß
Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden.
Nach einer kleinen Recherche sehe ich das so:
Auf einem reinen Parkplatz, bei dem man beim verlassen der Parkbucht nicht auf einer Straße landet hat der ausparkende Autofahrer nicht automatisch eine Wartepflicht. Der hier abbiegende Autofahrer muss auf einem Parkplatz immer mit ausparkenden Fahrzeugen rechnen und sich entsprechend verhalten. Auf solchen Parkplätzen gilt meistens Gegenseitige Rücksichtnahme.
Lass ihn doch erst Rangieren. Im Verkehr sollte man miteinander und nicht gegeneinander Handeln. Also man kann durchaus mal auf sein Recht verzichten.
Tu ich immer bei sowas, aber das war grad als ich mitten beim abbiegen war grad dann fährt der rückwärts raus und ich hab es garnicht gesehen ich war zu sehr am Verkehr fokussiert.. Aber ist ja nichts passiert
Jep. Ich schätze mal die Schuld hätte wohl er bekommen. Aber ich bin kein Verkehrsrechtler
Nicht nur meistens, sondern immer, auch wenn z. B. kein Hinweis darauf an der Einfahrt steht - aber das heißt (entgegen weit verbreiteter Meinung) nicht, dass z. B. "rechts vor links" gilt, sondern dass es auf Parkplätzen keine Vorfahrtregelung gibt, weil die StVO die nur für Straßen festlegt.
Es gilt aber natürlich §1: gegenseitige Rücksichtnahme!