Wer hat vorfahrt beim rückwärts fahren?

8 Antworten

Das ist nicht eindeutig zu beantworten, da hier viele Faktoren zusammenspielen.

Gerade auf Parkplätzen musst du immer damit rechnen, dass jemand raussetzt. Der kann den fließenden Verkehr (Straße mit Parktaschen oder Parkplatz) nicht immer komplett überblicken. Daher ist eine gewisse Rücksichtnahme im fließenden Verkehr gefragt.

Ein Rückwärtsfahrender hat immer mehr Sorgfaltspflicht und muss das Geschehen hinter dem Auto besonders beobachten.

Meist haben beide Parteien bei einem Unfall in einer solchen Situation eine Teilschuld, die je nach Situation prozentual neu bewertet wird.

Hallo,

wer sich in den fließenden Verkehr einordnen will, hat Vorsicht walten zu lassen, also er darf keinen behindern oder gefährden.

Auf einem öffentlichen Parkplatz gilt zwar meist auch die StVO, aber gleichzeitig die gegenseitige Vorsicht und Rücksicht.

Somit würden beide belastet werden.

Gruß

claushilbig  15.09.2017, 22:28

Auf einem öffentlichen Parkplatz gilt zwar meist auch die StVO

Nicht nur meistens, sondern immer, auch wenn z. B. kein Hinweis darauf an der Einfahrt steht - aber das heißt (entgegen weit verbreiteter Meinung) nicht, dass z. B. "rechts vor links" gilt, sondern dass es auf Parkplätzen keine Vorfahrtregelung gibt, weil die StVO die nur für Straßen festlegt.

Es gilt aber natürlich §1: gegenseitige Rücksichtnahme!

Hallo.

Bei Parkplätzen immer sehr, sehr vorsichtig sich raustasten, damit muss jeder rechnen. Es kann immer sein, das jemand ein oder Ausparkt.

Wer rückwärts fährt, muss (auch auf Parkplätzen) eine Gefährdung anderer ausschließen. Das ist hier ganz gut beschrieben:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckwaerts_Ausparken_aus_Parkplaetzen.php

Insofern hat der rückwärts Ausparkende grundsätzlich schuld.

Eine Mitschuld könntest du eventuell bekommen, falls du auch einen Fehler gemacht hast. Z.B. wenn du mit unangemessener Geschwindigkeit gefahren bist oder unaufmerksam warst.

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden.
Nach einer kleinen Recherche sehe ich das so:
Auf einem reinen Parkplatz, bei dem man beim verlassen der Parkbucht nicht auf einer Straße landet hat der ausparkende Autofahrer nicht automatisch eine Wartepflicht. Der hier abbiegende Autofahrer muss auf einem Parkplatz immer mit ausparkenden Fahrzeugen rechnen und sich entsprechend verhalten. Auf solchen Parkplätzen gilt meistens Gegenseitige Rücksichtnahme.