Wer hat Vorfahrt? Zwei Linksabbieger

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In der beschriebenen Situation hat keines der Fahrzeuge Vorfahrt bzw. Vorrang. Beide Fahrzeuge sind gleichberechtigt. Es gilt: (aus der StVO):

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(...)
(4) (...) Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

Grundsätzlich ist also voreinander links abzubiegen. Nur wenn das aufgrund der Verkehrslage oder der baulichen Gestaltung der Kreuzung nicht möglich ist, muss hintereinander links abgebogen werden.

In jedem Fall aber gilt (ebenfalls aus der StVO):

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Also: Gegenseitig verständigen - und dennoch immer gut aufpassen!

Erstmal solltest du Grundsätzlich folgendes beachten.Es ist immer besser vorsichtig und rücksichtsvoll zu handeln als einen Kräsch zu verursachen und dann den Ärger und Zeit damit zu verbringen um auf die Polizei und dann auch noch auf die Schadensregulierung zu warten. Also ist es in deinem Fall weitaus günstiger einmal den Anderen fahren zu lassen.Verständigen sollte man sich aber mit Handzeichen damit die Situation auch für den anderen Verkehrsteilnehmer eindeutig ist.

Hallo mell0w

Normalerweise ist genügend Platz um links aneinander vorbeizufahren (jeder biegt vor dem Kreuzungsmittelpunkt ab). Wenn wirklich kein Platz vorhanden sein solle dann müsst ihr euch durch Handzeichen verständigen.

Gruß HobbyTfz

im Regelfall ist dann doch immer genug Platz- ansonsten besteht immer die Pflicht zum gegenseitigen einigen- durch Handzeichen etc.

Gegenseitige Rücksicht ist dort gefragt. Beide müssen sich einigen, wer zuerst fährt (durch Handzeichen, Lichthupe oder Ähnliches). Bei einen Unfall wird die Schuld höchstwahrscheinlich 50/50 ausgesprochen.