Fußgängerbedarfsampel ohne permanentes Rotlicht

3 Antworten

Das "Vorfahrt gewähren" bezieht sich auf querende Fahrzeuge auf der Straße und nicht auf Fußgänger, die über die Straße gehen wollen. Darum gibt es dazu weder ein Gesetz, noch eine Norm, das die Fußgänger davon befreit, das Grünlicht der Ampel anzufordern.

Die Vorfahrtregelung durch Zeichen 205 StVO bezieht sich auf Fahrzeuge und deren Verhältnis zueinander auf sich kreuzenden Fahrbahnen. Zeichen 205 stellt keine Beziehung zu Fußgängern her. Es regelt also nur den Fahrverkehr.

Vielen Dank für die bisherigen Hinweise.

Wenn ich die Bedarfsampel betätige mach ich ja nichts falsch.

Was aber, wenn ich die Bedarfsampel nicht betätige: gehe ich entgegen deutschen Rechts bei nicht eingeschalteter Ampel auf die andere Seite oder verhält sich der Autofahrer/die Autofahrerin bei nicht eingeschalteter Ampel nicht verkehrskonform, wenn er/sie den Fußgänger/die Fußgängerin nicht passieren lässt?

Sorry, die bisherigen Antworten helfen da leider noch nicht weiter.