Wer haftet hier?

9 Antworten

Corsair ist jetzt nicht wirklich eine billige Marke für Netzteile.
Da würden mir andere einfallen! :D

Auch 1000W sollten definitiv ausreichen für alles an Hardware, welche mir für 1500€ so einfällt.... :D

Jedenfalls sollte auf dem Netzteil noch Garantie sein, dein Kumpel sollte hier als "Verkäufer" und als Einkäufer der Hardware mit dem Hersteller in Kontakt treten und einen Garantieaustausch organisieren.

GausSteyr 
Fragesteller
 31.01.2022, 10:29

Es ist das neueste Netzteil von corsair was vor paar Monaten rausgekommen ist und gesagt hat er mir es sollten 3 Jahre Garantie drauf sein und dazu ist es anscheinend 80w+ Platinum verifiziert

Amalia95  31.01.2022, 10:30
@GausSteyr

Dann Netzteil tauschen, gucken ob der Rechner wieder läuft und fertig.

Es gibt immer mal Montagsprodukte.

Destranix  31.01.2022, 10:31
@GausSteyr

Wenn ein Sachmangel vorliegt, hat dein Kumpel evtl. Rückgriffsrechte und kann entsprechend Ansprüche bezüglich des Sachmangels bei dem Händler geltend machen, der ihn das Netzteil verkaufte. Evtl. sogar direkt beim Hersteller, aber da bin ich mir nicht sicher, das müsste man nachschauen.

Wenn das Ding innerhalb der zweijaehrigen Gewaehrleistung abgerauscht ist, haftet erst einmal dein Kumpel (der Verkaeufer). Ist es aber erst nach Ablauf der ersten 6 Monate kaputt gegangen, kann er vom Kaeufer den Nachweis dafuer verlangen, dass es bereits von Anfang an kaputt war bzw. dass etwas daran von Anfang an kaputt war und das dann zum erst spaeter aufgetretenen Defekt gefuehrt hat. Hier klingt es aber so, als dei der Defekt bereits kurz nach der Auslieferung an den Kaeufer aufgetreten. Dann gibt's da eigentlich nichts zu diskutieren und dein Kumpel muss einen funktionsfaehigen Rechner mit den vereinbarten Spezifikationen liefern.

Ich hoffe dein ‚Kumpel‘ macht das mit Rechnung und Gewerbe, denn sonst wäre es ja schwarz Arbeit

nichtsdestotrotz muss er seidenem Kunden eine Gewährleistung einräumen …und wenn das alles innerhalb ein paar Tagen passiert ist wird er das wohl austauschen müssen- und kann sich dann mit seinem Zulieferer auseinander setzten

er muss das ja irgendwo mit Rechnung gekauft haben

Jenachdem wenn er wirklich billige Teile Verbaut hat und es als etwas anderes verkauft hat dann haftet er. Das ist Betrug oder Fälschung jenachdem im welcher Gebiet der Rechte

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dein Kumpel muss innerhalb der gewährleistungspflicht (in der Regel 2 jahre) für Sachmängel aufkommen, die bereits bei Verkauf vorlagen und dem Käufer nicht bekannt waren.

Wenn dein Kumpel in gewerblicher Absicht handelt, dann gilt die Beweislastumkehr. In dem Falle müsste er innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass der Mangel nicht beim Verkauf vorlag.
Ansonsten ist der Käufer in der Beweisplficht.