Darf der Käufer eines Autos (Privatverkauf ohne Gewährleistung) mir eine Rechnung schicken?

11 Antworten

Kleines Update: Der Käufer hat mir gestern noch ein Bild gesendet von der Roststelle, diese hatte eine Größe von ca 0.5 - 1cm rundlich. Auf meine Aufforderung hin weitere Bilder zu senden, bekam ich diese heute. Man glaubt es kaum aber das Loch hat sich über Nacht um das 10 fache vergrößert.😂
Desweiteren ist jetzt auch die Bremse defekt, der komplette Auspuff überall undicht(der ist übrigens erst 3 Monate alt ab Kat) und irgend eine Lampe leuchtet.
Jetzt wirds wirklich schon lächerlich.

Mit den Bildern hat er sich glaub ich selbst ein Ei gelegt.

Darf der Käufer eines Autos (Privatverkauf ohne Gewährleistung) mir eine Rechnung schicken?

- Ja, er darf Dir eine Rechnung schicken.

Eine Rechnung ist letztlich eine detaillierte Aufstellung über eine Geldforderung, die es Dir ermöglichen sollen den Anspruch zu überprüfen. 

Ich denke aber, Dich interessiert eher, ob Du zu irgendeiner Form verpflichtet bist, den Anspruch anzuerkennen zu letztlich zu bezahlen.

Hallo, ich habe ein 24 Jahre altes Auto verkauft, Käufer hat es gründlich begutachtet und gleich mitgenommen.

Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht (auch hinsichtlich des Gewährleistungsausschlusses).

Dann wurde ich von Ihm angerufen.

Da gelegentlich auch Betrüger genauso unterwegs sind, solltest Du die Nummer zunächst überprüfen, ob Dich wirklich der Käufer angerufen hat.

Er sagt das er schwere Mängel gefunden hätte, das Auto überhaupt nicht durch die nächste Überprüfung kommt. eine Roststelle am Unterboden.

Im Grunde müsste der Käufer Dich zur Nachbesserung auffordern, was er bisher zumindest nicht textlich getan hat und somit nicht nachweisen kann. 

Abgesehen davon, dass diese Mängel dann auch nachweislich vorliegen müssten, und Du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast, müsste dann die Mängel schon vor dem Kauf vorgelegen haben und der Käufer müsste nachweisen, dass Du von der Roststelle wusstest oder zumindest davon hättest wissen müssen.

Habe das Auto aber vor 3 Monaten bei der Landesregierung vorgeführt und dort haben sie es gründlich durchgecheckt.

Wenn das schriftlich vorliegt, umso besser für Dich.

Überprüft wurde er 1 Monat davor.

Das wäre, wenn Sie dies schriftlich haben, ein weitere Nachweis für Sie - selbst wenn dort Rost ist, konnten Sie das nicht wissen.

Jetzt will er mir eine Rechnung stellen über die Reparatur(einschweißen) oder einen Teil des Geldes zurück. Darf er das?

Er darf das zwar machen, ich an Deiner Stelle würde jedoch nicht zahlen.

Bei einer eigenmächtigen Reparatur verliert Dein Käufer ohnehin seinen Anspruch, da Du der Kostenübernahme zustimmen müsstest.

Auf eine Minderung hat er keinen Anspruch, da Du zunächst berechtigt bist nachzubessern. Eine Nachbesserung kannst Du aber mit Verweis auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung ablehnen.

Ich würde hier aber erst dann reagieren, wenn ich vom Käufer etwas textliches bekommen würde.

Hallo, das währe ja fast der Fall wie in der letzten Sendung von "Vorsicht Falle" da ist es um fast den selben Fall gegangen. Schau doch mal die Sendung in der Videothek vom ZDF an.

@Nitram

Es gibt noch zwei andere Möglichkeiten: Der Käufer versucht einfach den Preis im Nachgang zu drücken oder es gibt tatsächlich einen Mangel, der auch bei den Überprüfungen nicht aufgefallen ist und dem Verkäufer daher nicht bekannt war womit dieser unter den Sachmängelhaftungsausschluß fällt. 

Mit eigenmächtiger Nachbesserung erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch (BGB)

Haha , alter Trick ! Funktioniert der überhaupt noch ?

Schreib ihm das er dir gerne eine Rechnung schicken kann , du lässt diese dann von einem Anwalt prüfen ob und inwiefern du zur Zahlung verpflichtet bist !

Du wirst sehen du hörst nie mehr von ihm !

Ach nich ne neue Masche ist , das nicht der eigentliche Käufer dich kontaktiert sondern ein völlig unbeteiligter der dich anruft !

Seit wann ist denn die Landesregierung für die Überprüfung von Autos zuständig.

Es wurden Änderungen typisiert, Überprüfung war 1 Monat davor