Angst vor Anzeige wegen "Betrug"?
Hallo, ich habe vor ung. 4 Tagen etwas bei Ebay kleinanzeigen verkauft. Ein IPhone welches ich aber als defekt verkauft habe welches der Käufer auch wusste. In der Anzeige stand Da Privatverkauf keine Rücknahme oder Garantie. Was ich wusste, war dass das IPhone nicht mehr anging wegen der Software oder Akku. Doch jetzt meint der Käufer dass da noch ein Fehler wär & er sein Geld wiederhaben will weil ich ihn wohl Betrogen habe.(er hat es knapp 10 min getestet) Ich wusste von dem Fehler nix. & heißt es nicht auch (so gesehen so gekauft ) oder so? &Wird er im Recht sein falls er mich anzeigen würde oder so?
13 Antworten
Erst schreibst du, dass du wusstest, dass das Handy nicht mehr angeht, dann schreibst du, du wusstest nichts vom Fehler. Und dann hast du es ab irgendwie trotzdem als defekt verkauft. Was denn nun?
Also drei Antworten für drei Szenarien
- Wenn in der Anzeige stand, dass es nicht funktioniert, musst du es nicht zurücknehmen.
- Wenn es nicht drinstand, du aber nichts davon wusstest, musst du es zurücknehmen, weil dem Handy eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
- Wenn es nicht drinstand, du aber genau wusstest, dass es kaputt ist, dann war es Betrug. Dann musst du es zurücknehmen und dir drohen bei einer Anzeige strafrechtliche Konsequenzen.
War der Defekt in der Anzeige exakt benannt, oder stand da nur pauschal "defekt"?
Ich hatte gesagt dass es nicht mehr an geht. Bzw nur das apple zeichen kommt wenn man es ans ladekabel schließt.
Er meinte aber dann am abend dass noch ein defekt wär obwohl ich davon garnichts wusste
Dann musst du es nicht zurücknehmen. Du hast ja in der Beschreibung gar nicht beschrieben, was exakt defekt ist. Wenn du nicht schreibst, was defekt ist, kann der Käufer ja nicht sagen, es sei etwas anderes.
"gekauft wie gesehen" setzt ja voraus, dass er es vor dem Kauf ansehen konnte. Du kannst ihm einen Preisnachlass anbieten oder Rücksendung auf seine Kosten und dann das Telefon neu einstellen. Das wäre aber alles Entgegenkommen Deinerseits, zu dem Du rechtlich nicht verpflichtet bist.
Ich würde mir da keine großen Sorgen machen.
Er hat es sich ja angesehen ! wir haben uns getroffen & er hat es sich 10 min. angesehen.
In dem Fall würde ich mir wirklich keine Sorgen machen.
Super danke !
Es kommt jetzt auf einige Faktoren an, aber wenn es zu einer Anzeige kommt und du wirklich nichts von dem anderen Fehler wusstest, so wird der Vertrag einfach im Nachhinein als Nichtig erklärt und du musst nur das Geld zurückgeben und bekommst die Ware zurück
Du hast es als defekt angegeben und defekt ist defekt. Hättest du es als funktionsfähig angegeben und ein defektes verkauft egal ob wissentlich oder nicht wäre es Betrug. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. In deinem Fall aber brauchst du keine Angst haben und es auch nicht zurücknehmen da du es als defekt verkauft und noch: Privatverkauf, vom Umtausch ausgeschlossen angegeben hast.
Grüße :)
Also: Du machst nix, garnix. Du reagierst auf keine Anrufe mehr von den Verkäufer und blockst jegliche Kontaktaufnahme.
Ebay Kleinanzeigen funktioniert nach dem Tausch-Prinzip. Ware gegen Kohle. Wenn der Käufer das Gerät geprüft hat und Dir die Kohle übergibt dann akzeptiert er den Gegenstand so wie er ist.
Hinterher reklamieren ist nicht drin. Wer weiß was der Typ in der Zwischenzeit mit dem Gerät angestellt hat
Du bist im Recht. Keinesfalls einschüchtern lassen. IGNORIEREN!! Relaxen...
Er hat ja keine nummer keine andresse etc.. halt nur meinen ebay namen
umso besser.....
Ich wusste dass es defekt war und hatte es als defekt verkauft.
Er wusste auch dass es defekt war.
aber er meinte da wäre wohl noch ein anderer fehler wovon ich aber nichts wusste.
Aber defekt war es sowieso