Haus zu günstig verkauft

8 Antworten

Wenn das kein Scherz ist, dann kannst du den Notar zur Rechenschaft ziehen. Alle Vereinbarungen das Haus betreffend, stehen im Kaufvertrag, bzw werden in das Grundbuch eingetragen, auch Wohnrecht. Da geht nichts mündlich und ein richtiger Notar läßt sich auf solche Spielchen auch nicht ein.

Also einklagen kannst du nichts, höchstens den Notar verklagen, weil er das Wohnrecht nicht schriftlich in den Vertrag aufgenommen hat. Wohnrecht, da wird genau definiert für wen, wie lange, auf wieviel qm... So etwas geht nicht mündlich!

Selbst Ehepaare, welche sich lieben und vertrauen, schließen normalerweise Verträge ab und regeln im Idealfall nichts mündlich.

Lass dir das eine Lehre sein.

Mündlich geht nichts mehr, was im Grundbuch steht, das zählt. Schließlich habt ihr ja den Kaufvertrag und beim Notar die übergabe unterschrieben.

Scherzfrage??

Der beurkundende Notar muß über sämtliche Modalitäten vor Vertragsunterzeichnung informiert werden!

Einem Notar wäre auch das Mißverhältnis zwischen Preis und Leistung aufgefallen!!

Ich kann es einfach nicht glauben!

nein, angeschmiert bist du

aber ist deine schuld halt, warum hast du es nicht in den notarvertrag aufnehmen lassen?

außerdem hätte ich nicht 90k für ein bekacktes wohnrecht nachgelassen