Auto verkauft, keine Betriebserlaubnis, Käufer will Schadenersatz oder geht zum Anwalt. Was tun?

5 Antworten

Also, ähnliche Fälle treffen hier bei gf fast wöchentlich ein. Es ist nämlich inzwischen eine richtige Masche von Autokäufern geworden, nach dem Kauf noch irgendwelche vorgeblichen Mängel zu suchen, um den Verkäufer unter Druck zu setzen und Geld rauszuschlagen. Praktisch immer sind das aber hohle Drohungen. Trotzdem wird das gemacht, weil die Käufer die Erfahrung machen, dass es immer wieder Verkäufer gibt, die in Panik geraten und Geld rausrücken.

Alleine wegen der unverschämt hohen und sachlich unberechtigten Forderung vermute ich hier einen ähnlichen Fall. Bleib also mal ganz ruhig.

Einige Aspekte hierzu:
Eine fehlende Eintragung wäre ein Sachmangel. Hast du im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung (hoffentlich) ausgeschlossen, wärst du nur bei arglisitger Täuschung haftbar. Die würde ich aber verneinen, wenn du so durch den TÜV gekommen bist. Außerdem muss eine arglistige Täuschung bewiesen werden, was fast unmöglich ist.

Verlasse dich nie auf die Richtigkeit solcher Aussagen wie TÜV und erloschene Betriebserlaubnis. Da wird von den Käufern gelogen, dass sich die Balken biegen, um nachträglich noch Geld rauszuschlagen.

Dann wäre die nächste Frage, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt. Felgen und Auspuff werden normalerweise mit einer ABE geliefert und dann wäre eine Eintragung gar nicht erforderlich. Es muss dann lediglich die ABE/ABG mitgeführt und der Polizei auf Verlangen vorgezeigt werden.
Frage: hast du eine ABE bekommen oder in deinen Papieren? Wenn du die mitgibst, ist eh alles erledigt. Die kann man evtl. auch vom Lieferanten nochmal nachfordern.
Hatten die Teile keine ABE sondern nur ein Teilegutachten (TGA), muss der Umbau vorgeführt und eingetragen werden.

Dann spielt eine Rolle, dass du nur dann für Tuning haftbar gemacht werden kannst, wenn du im Kaufvertrag "tuningfreiheit" zugesichert hast. Mündliche Zusagen zählen eh nicht, da sie praktisch nie bewiesen werden können.

Desweiteren hätte der Käufer einen Gebrauchtwagencheck machen lassen können (kostet beim TÜV etwa 80,-) bzw. sich selber davon überzeugen können, ob alles eingetragen ist. Hier hat er womöglich seine Sorgfaltspflicht zu eigenen Ungunsten verletzt, speziell dann, wenn er wusste, dass Felgen und Auspuff nicht serienmäßig sind.

Sollte tatsächlich ein Sachmangel vorliegen, für den du haftbar bist, kann nicht sofort Schadenersatz verlangt werden. Man muss dir zunächst die Gelegenheit geben, den Sachmangel zu beseitigen. Fehlt eine ABE, kannst du die nachliefern und alles ist erledigt. Du könntest auch die Teile noch eintragen lassen oder auf Serienteile zurückrüsten.

Desweiteren gäbe es die Möglichkeit, den Kauf zurück abzuwickeln, dann wird auch kein Schadenersatz fällig.

Eine Drohung mit einem Anwalt braucht dich erstmal nicht zu schocken. Den Anwalt muss nämlich der Käufer bezahlen. Du müsstest deinen bezahlen, wenn du einen nimmst. Nur dann, wenn es ein Gerichtsurteil gibt, das dich schuldig bzw. haftbar spricht, entsteht eine Zahlungspflicht deinerseits. Jede gütliche Einigung vor einem Urteil führt dazu, dass der Gegner auf seinen Anwaltskosten sitzen bleibt. Sollte es auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen, indem der gegenerische Anwalt klagt, kannst du immer noch bezahlen und hast keine Anwalts- und Gerichtskosten.

Fazit:
- lass dich nicht panisch machen
- lehne den Schadenersatz ab und verlange die Chance auf Nachbesserung
- versuche rauszubekommen, ob es eine ABE für die Teile gibt oder gab
- lass es ruhig auf ein Anwaltsschreiben ankommen
- verlange Beweise
- dann sieht man weiter

Notfalls kannst du selber einen Anwalt aufsuchen und dich beraten lassen. Das kostet so um die 150,- und ist deutlich billiger, als freiwillig zu viel Geld rauszurücken.

Erstmal vielen Dank für die tolle Antwort.

Ich habe ihm mündlich gesagt, dass die Teile eingetragen sind, weil ich es so dachte und von meinem Vorbesitzer so mitgeteilt bekommen habe.

Wir haben bei Whatsapp miteinander geschrieben, da hat er mehrmals erwähnt, dass ich ihm gesagt habe, dass die Teile eingetragen sind. Und das er Zeugen hat. (Die waren zu dritt, aber wir waren auch zu dritt)

Die Felgen haben ein Teilegutachten dabei, die hat der Käufer natürlich auch bekommen.

Aber von der Auspuffanlage habe ich keinerlei Papiere.

Das Problem ist, dass ich auch kein Rechtsschutz habe und deshalb mir so ein Kopf mache.

Aber ich werde ihn dann erstmal aufklären, dass er mir die Möglichkeit geben muss, es nachzubessern.

Vielen Dank im Voraus.

der käufer muss da erst mal einen schaden von 2500€ nachweisen.

wenn das auto einen mangel hat kannst du als verkäufer da erst mal nachbessern. also die teile einfach eintragen lassen oder wechseln.

das war es dann. also andere reifen, felgen und auspuff und das war es dann.

entscheidend ist da erst mal was im kaufvertrag steht. was mündlich zugesagt wurde ist imer schwer zu beweisen

2500€ sind ein schlechter Witz. Die Nachträgliche Abnahme sind im Regelfall nicht mehr als 300€. Zumindest bei dem, was du hier Schilderst.
Gehe darauf nicht ein und suche dir einen Rechtsanwalt. Im Normalfall muss dir der Käufer erst nachweisen, dass du davon nichts gewusst hast. Am besten lässt du vom Anwalt ein Schriftstück aufsetzen. 

Ich glaube dem Käufer kein Wort. Das ist eine alt bekannte Masche um nachträglich Geld zurück zu bekommen.

Wenn du damit sogar eine neue HU bestanden hast, dann sind die Teile eingetragen oder müssen gar nicht eingetragen werden (z.B. ABE).

Lass dich nicht kirre machen und zahle vor allem das Geld nicht.

Das die Betriebserlaubnis erloschen sein soll, muss er dir schon amtlich beweisen. Behaupten kann er viel und alles. Wenn sie erloschen sein soll, dann hätte er den TÜV-Nord sicher nicht mehr mit angemeldetem Auto verlassen.

Seltsam, warum bist Du bereit 2500,--€ Schadensersatz freiwillig zu zahlen???? Hast Du eine Rechtschutzversicherung..? (ADAC) Lass Dich beraten

ich bin nicht bereit 2500€ zu zahlen.