Wer haftet bei Schaden durch Duplex-Garage?

7 Antworten

Das ist komplex, weil ein korrekt abgestelltes Fahrzeug mit korrekten Dimensionen keinen Schaden verursacht. Sehr wenige Details sind bekannt. Schaden vermutet durch heben, senken oder durch einparken usw. 

Übliche Fragen:

War es für den anderen Duplexnutzer erkennbar, dass es krachen wird? Meist Nö, dann keine Schuld. Vielleicht merkt er es auch gar nicht. 

Ist denn der Schaden durch die Duplex entstanden oder ganz woanders. Nachweis?

Wann ist der Schaden entstanden? Nachweis?

In jedem Fall der Versicherung melden und schriftlich verankern. 

Garagenordnung selbst lesen, ob man alles richtig gemacht hat, sonst noch mehr Ärger möglich. Also bevor man dem anderen aufs Dach steigt der vielleicht gar nichts dafür kann. 

Fahrerflucht auf privaten Gelände? Das ist nicht so wie auf einer normalen Straße. 

Es sollte kein Schaden entstehen wenn dein Fahrzeug richtig geparkt war und die Maße im vorgegebenen Rahmen lagen. Also ist erst einmal der Grund für den Schaden zu ermitteln.

Der "Verfahrer" haftet nur wenn eine Gefährdung durch das Verfahren des Duplexparkers offensichtlich ( Fahrzeug steht z.B. nur zur Hälfte auf der Bühne) war.

Melde den Schaden deiner Versicherung und dem Garagenbetreiber samt Nummernschild des "Hochfahrers".

Wenn du dein Fahrzeug aber selbst "falsch" abgestellt hast, haftest du selber. Ich nehme mal an, wenn man sein Fahrzeug korrekt abstellt, gibt es keine Beschädigung.

Der andere natürlich.

Und er hat 'Unfallflucht 'begangen. Gut, dass du das Kennzeichen hast. Du musst mit der Sache zur Polizei und ihn anzeigen.

Über das Kennzeichen bekommst du dann auch seine ganzen Daten. Seine Versicherung wird für diesen Schaden aufkommen müssen.

Bleibt aber auch immer noch die Frage, was hast du dazu beigetragen, dass dieser Schaden entstehen konnte?


Ursusmaritimus  24.09.2017, 10:49

Es gibt keine Haftung wenn mein Fahrzeug falsch abgestellt oder zu groß war, oder kein Gang, Bremse eingelegt wurde etc.

Gimpelchen  24.09.2017, 10:51
@Ursusmaritimus

Doch. Dann hast Du nämlich fahrlässig gehandelt.

wenn der PKW zu hoch ist wie ein SUV oder VW Bus, kann man das nicht hochhieven.

So ist auch der 1. Fahrer verantwortlich, wenn es unter das Dach gequetscht wird über einer max. Höhe des Fahrzeugs, die dafür erlaubt wäre