TG-Stellplatz kündigen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solltest Du für den Duplex-Tiefgaragenstellplatz keinen separaten Mietvertrag abgeschlossen haben, ist eine Kündigung leider nicht möglich!

In diesem Fall bist Du auf das Wohlwollen Deines Vermieters abgewiesen.

Mit der Zustimmung Deines Vermieters kannst Du Deinen Duplex-Tiefgaragenstellplatz auch untervermieten.

Falls Du den Duplex-Tiefgaragenstellplatz mit einem separaten Garagenmietvertrag angemietet hast, kannst Du jederzeit, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, den Mietvertrag kündigen.

Es kommt hier m.E. auf den Vertrag an.

ich bin vor Kurzem umgezogen und habe zusätzlich zu der Wohnung eine Duplex Garage gemietet.

Wenn die Anmietung der Garage mittels separatem Vertrag erfolgte (selbst wenn der Vermieter identisch zum Wohnungsgeber wäre), dann ist dieser Vertrag auch frei gemäß den dort vereinbarten Fristen kündbar. Falls nicht, ist er nur zusammen mit der Wohnung kündbar.

Allerdings frage ich mich auch:

Nun musste ich leider beim ersten Versuch (nach Vertragsunterzeichnung) feststellen, dass unser Auto da leider nicht reinpasst.

Wieso mietet man einen Stellplatz, ohne den überhaupt geprüft zu haben?

DelMessy 
Fragesteller
 14.02.2022, 11:40

Hast du schon mal eine Wohnung in einer Großstadt gemietet? Meinst du da ist viel Zeit für Überlegungen, Nachfragen und Tests, ob dein Auto in die Garage passt? Schön wäre es!

Trotzdem danke für die Antwort. LG

FordPrefect  14.02.2022, 11:47
@DelMessy
Hast du schon mal eine Wohnung in einer Großstadt gemietet?

Äh - allerdings. Genau genommen miete ich für diverse Fahrzeuge - und das seit über 25 Jahren. Und ohne Begehung unterschreibe ich doch keinen Vertrag - egal ob für eine Wohnung, einen Stellplatz oder einen Lagerraum.

PlayadeMuro  14.02.2022, 13:07
@DelMessy

Du hast völlig recht!

Wir vermieten zwei 2-Zimmer-Wohnungen im Münchner Umland.

Beide Wohnungen haben eine Duplex-Garage und zusätzlich einen Kfz-Stellplatz.

Da wir extrem preiswert vermieten, würden wir, sollte jemand ein Problem mit der Garage haben, einfach an einen anderen Mieter vermieten

Sollte im Vertrag stehen. Du könntest aber, wenn es erlaubt ist, den Stellplatz weitervermieten. Hat bei uns im Haus damals auch jemand gemacht. Er brauchte den Stellplatz nicht, gehörte aber zur Wohnung.

Wenn du den Stellplatz zusaetzlich zur Wohnung angemietet hast, also mit einem vom Wohnungsmietvertrag getrennten Vertrag, kannst du ihn auch unabhaengig von der Wohnung mit der vertraglich sicher vereinbarten Frist kuendigen.

Gehoert der Stellplatz aber zur Wohnung und ist bereits im Wohnungsmietvertrag enthalten (also nur 1 Mietvertrag fuer Wohnung unjd Stellplatz zusammen), kannst du ihn nicht getrennt von der Wohnung kuendigen.

Frag doch den Vermieter? Wir wissen ja nicht, was du mit ihm abgesprochen hast, oder was in deinem vertrag steht.