Wasserschaden - Laminat Fußboden beschädigt - wer zahlt?

6 Antworten

Die Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung, in der Annahme, dass dort Leitungswasser versichert ist und die Prämien über die Nebenkosten (zumindest teilweise) von dir getragen werden.

Deiner Haftpflicht solltest du den Schaden natürlich trotzdem melden, die werden dem Vermieter genau diese Auskunft geben und ihn an seine Gebäudeversicherung verweisen.

Sollte der Laminatboden verklebt sein, wäre die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig. Ansonsten ist dies ein Privathaftpflichtfall, sofern Mietsachschäden mitversichert sind!

Also einfach mal in deiner Police nachlesen...

Gruß einer Versich.maklerin

Shellbot 
Fragesteller
 10.04.2022, 02:25

Vielen Dank siola55.

Der Vermitter hat mir geschrieben:

"Da die Küchenzeile inkl. Boiler such Ihrem Eigentum befindet, fordern wir Sie hiermit auf eine fachgerechte Reparatur zur Beseitugung der Schadenursache unverzüglich zu beauftragen und uns anschließen die Erledigung schriftlich mitzuteilen.

Weiterhin empfehlen wir Ihnen den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden und bitten um Mitteilung der Versicherungsscheinnummer und des Versichers"

schleudermaxe  10.04.2022, 06:31

Nicht so ganz, Laminat vom Vermieter ist und bleibt Laminat vom Vermieter und somit eine Sache der VGV.

Warum auch sollte ich mit dem Zeitwert zufrieden sein aus einer PH, wenn meine VGV die komplette Reparatur bezahlt.

Der Gebäudeschaden wird erst einmal durch die (hoffentlich) vorhandene Gebäude-Leitungswasserversicherung gedeckt. Das ist für den Vermieter auch eindeutig besser, weil da "gleitender Neuwert" versichert ist. Meist hat der Hauseigentümer aber auch Handwerker, die vertraglich mit ihm verbunden sind. Heute ist das größte Problem, überhaupt einen Handwerker dafür zu finden.

Steht fest, dass die Schadensursache in deiner Verantwortung liegt, nimmt die Gebäudeversicherung dich in Regress. Diesen Regress deckt dann deine Haftpflichtversicherung.

Dein eigenes loses Inventar ist durch deine Hausratversicherung gedeckt.

Vorsicht, Deine private Haftpflichtvers. geht einem Vermieter gar nichts an, er bekommt auch keine diesbezüglichen Angaben von Dir.

Zuständig ist seine VGV, die Beiträge dafür gehen in die BK-Abrechnung, die bezahlen die Bewohner.

Somit, zuerst die eigene Versicherung, und wenn die Regress sieht, kommt die auf den Verursacher zu.

In meinen Häusern habe ich laufend solche Schäden durch Mieter, in keinem Fall hat meine VGV den Mieter zur Kasse gebeten.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da du eine Haftpflichtversicherung hast, hast du Glück. Diese kommt für die Schäden auf.

wattdennnu2  10.04.2022, 09:16

Wenn der Fragesteller nicht den Wasseraustritt zu verschulden hat, kommt die private Haftpflichtversicherung zu keinem Zeitpunkt ins Spiel!

Bertha2701  10.04.2022, 10:55
@wattdennnu2

"""Wasserschaden verursucht durch einen defekten Untertischboiler in der Küchenzeile. Die Küchenzeile samt Boiler gehört zu mir.""""

Wurde er aber, da der Boiler dem TE gehört.

Valnar52  10.04.2022, 11:12
@Bertha2701

Nur weil der Schaden durch das Eigentum des FS verursacht wurde heißt das nicht, dass der ihn auch verschuldet hat. Und selbst wenn er ihn verschuldet hat, ist trotzdem die Gebäudeversicherung vorrangig zuständig.

wattdennnu2  10.04.2022, 11:20
@Bertha2701

Kein Verschulden, keine Haftung. Das ist ganz einfach und logisch.

Bertha2701  10.04.2022, 11:28
@Valnar52

Valnar ich weiß worauf Du hinaus wllst, so wie Te dies beschreibt wird es aber nicht so sein, der Sachverhalt ist vergleichbar mit einem Schaden durch die Waschmaschine, welche sich im Besitz eines Mieters befindet, verursacht. Gebäudeversicherung ist ja Vermietersache und deckt nur Dinge ab / Gegenstände die sich in seinem Besitz Befinden und fest mit dem Gebäude verbunden sind, wozu normalerweise sogar Einbauküche gehören , aber eben nur wenn sie dem Besitzer auch gehört. Umd solang nicht irgenwelche Dinge ausgeschlossen oder gar nicht mit versichert wurden. Mittlerweile kannst ja was weiß ich wie viel Bausteine, zu oder abwählen. Ich geh aber davon aus, dass Du dies eh auch eigentlich weißt und es Dir auch nur um den Fall des Falles im Enzelnen betrachtet geht:

Valnar52  10.04.2022, 19:35
@Bertha2701
Gebäudeversicherung ist ja Vermietersache und deckt nur Dinge ab / Gegenstände die sich in seinem Besitz Befinde

Ja, richtig. Du hast hier aber einen großen Denkfehler drin. Bei der Frage ob die Gebäudeversicherung zuständig ist oder nicht, geht es nicht darum WODURCH ein Schaden entstanden ist (durch Teile des Gebäudes oder eben Eigentum des Mieters), sondern WORAN der Schaden entstanden ist. Hier ist ein Schaden AM Gebäude durch Leitungswasser entstanden. Den Schaden reguliert daher die Gebäudeversicherung. Und zwar ohne Wenn und Aber. Vollkommen egal, was die Schadenursache war.

Bertha2701  11.04.2022, 00:27
@Valnar52

@Valnar52 Danke für nochmalige Rückmeldung und ich glaube , jetzt habe ich meinen Denkfehler gefunden. Stichwort Betriebskosten- ( z.B. Gebäudeversicherung) , welche auf die Miete/ Nebenkosten umgelegt werden. Jetzt habe ich noch mal recherchiert. In diesem Fall läge sogar eine Doppelversicherung vor. Dann ist sozusagen nur noch die Regressangelegenheit zu klären, welche aber nicht dem Vermieter zusteht , sondern nur der Versicherung.

https://www.mineko.de/schadensfalls-versicherung-mieter-vermieter/

ich zitiere einen Absatz aus o.g. link: Hat der Mieter eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen, haftet er trotzdem nicht persönlich für leicht fahrlässig entstandene Schäden. Es kann also kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Mieter selbst geltend gemacht werden. Die Versicherungen können das jedoch unter sich klären. Da es sich hier um den Fall einer Doppelversicherung handelt, hat die Versicherung des Vermieters das Recht, sich einen Teil des Geldes von der Versicherung des Mieters wiederzuholen.

Ist sehr interessant und wieder etwas dazugelernt , was die Details dazu angeht.

Auch dieser Auszug hier sehr interessant: Der Mieter kann im Übrigen darauf vertrauen, dass der Vermieter die notwendigen Versicherungen abgeschlossen hat. Wenn der Vermieter das nicht getan hat, muss er das dem Mieter mitteilen. Versäumt es der Vermieter, dem Mieter zu sagen, dass er keine Versicherungen abgeschlossen hat, haftet der Mieter im Schadensfall nicht. Denn unter Umständen hätte er die Wohnung dann gar nicht genommen.

Also im Endeffekt werden sich im Fall des TE die Gebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung des Te das Ganze untereinander ausmachen , da ja sozusagen diese Doppelversicherung vorliegt.

albatros  11.04.2022, 13:41
@Bertha2701

Wieder was dazugelernt, danke!

Bertha2701  11.04.2022, 13:48
@albatros

Naja eigentlich verdient den Dank @Valna52, der hat mich da ja sozusagen drauf gehoben :)))))