Wer haftet bei einer LKW-Anlieferung für den Schaden meiner Hofeinfahrt?
Vor einigen Wochen haben wir bei uns eine neue Hofeinfahrt pflastern lassen. Diese wurde nun vor kurzem bei einer Anlieferung durch einen schweren LKW beschädigt. Eine Person die nicht weisungsbefugt war hat den LKW über die Hofeinfahrt reingelotst.
Wer haftet nun für den Schaden meiner Hofeinfahrt.
- Der Firma (Der LKW-Fahrer), die die Anlieferung durchführte?
- Die Person, die den LKW über die Hofeinfahrt gelotst hat?
- Die Pflasterfirma, die vor einigen Wochen die Hofeinfahrt pflasterte?
10 Antworten
Der Fahrer hat als erster die Verantwortung. Bei Schäden, die er nicht vorhersehen konnte, kommt es auf eine Abwägung an. Enteder die Pflasterrfirma, die falsch gearbeitet hat oder Du, eil du es nicht verhindert hast.
Wer haftet nun für den Schaden meiner Hofeinfahrt.
Derjenige, der schuldhaft (d.h. fahrlässig oder vorsätzlich) gehandelt hat. Ob das hier zutrifft, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Ist die Einfahrt baulich getrennt vom öffentlichen Verkehr, z.B. durch ein Tor? Gibt es Hinweisschilder o.ä.?
Sofern Du nicht kenntlich gemacht hast für welches Gewicht dein Hof nutzbar ist kannst Du nichts tun. Der Fahrer und auch Einweiser können ja nicht raten das dein Pflaster nur 1, 3,5 oder 7,5 to Nutzlast verträgt.
Somit ist der Schaden Eigenverschulden...
Gibt es bestimmte Eigenschaften, wie z.B. Tragfaehigkeit, die mit der Pflasterfirma vereinbart wurden?
Wer haftet nun für den Schaden meiner Hofeinfahrt.
Der Eigentümer selbst.
Denn eine Haftung des Fahrers oder Einweisers setzt "schuldhaftes Tun oder Unterlassen" voraus, das "vorsätzlich oder fahrlässig (...) das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt - worin sähe man diese Prämissen gegeben?
G imager761