Wer haftet bei einer LKW-Anlieferung für den Schaden meiner Hofeinfahrt?

10 Antworten

Der Fahrer hat als erster die Verantwortung. Bei Schäden, die er nicht vorhersehen konnte, kommt es auf eine Abwägung an. Enteder die Pflasterrfirma, die falsch gearbeitet hat oder Du, eil du es nicht verhindert hast. 

Wer haftet nun für den Schaden meiner Hofeinfahrt. 

Derjenige, der schuldhaft (d.h. fahrlässig oder vorsätzlich) gehandelt hat. Ob das hier zutrifft, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Ist die Einfahrt baulich getrennt vom öffentlichen Verkehr, z.B. durch ein Tor? Gibt es Hinweisschilder o.ä.?

Ich würde mich hier an den Lkw-Fahrer und dessen Unternehmen halten, da sehe ich die besten Chancen

@franneck1989

Ich habe den Fall bereits direkt an die Hauptfirma weitergeleitet und denen alles so geschildert. Nun heißt es erst mal abwarten.

Sofern Du nicht kenntlich gemacht hast für welches Gewicht dein Hof nutzbar ist kannst Du nichts tun. Der Fahrer und auch Einweiser können ja nicht raten das dein Pflaster nur 1, 3,5 oder 7,5 to Nutzlast verträgt.

Somit ist der Schaden Eigenverschulden...

Gibt es bestimmte Eigenschaften, wie z.B. Tragfaehigkeit, die mit der Pflasterfirma vereinbart wurden?

Wer haftet nun für den Schaden meiner Hofeinfahrt.

Der Eigentümer selbst.

Denn eine Haftung des Fahrers oder Einweisers setzt "schuldhaftes Tun oder Unterlassen" voraus, das "vorsätzlich oder fahrlässig (...) das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt - worin sähe man diese Prämissen gegeben?

G imager761

Es war eine Teillieferung durch eine externe Firma, die durch die Hauptfirma beauftragt wurde. Die erste Lieferung wurde ebenfalls von einem LKW angeliefert. Diese wurde vom LKW jedoch nicht über die Hofeinfahrt angeliefert sondern direkt vorm Haus abgestellt, da der LKW-Fahrer direkt gemerkt hat, die Auffahrt ist neu und er würde darüber nicht fahren.
Warum sollte der Eigentümer selbst Schuld sein, wenn dieser den LKW gar nicht eingewiesen hat?

@Maulbeerbaumi

Weil eine Haftung Dritter eben schuldhafte und widerrechtliche Eigentumsverletzung voraussetzt :-O

Wenn man weiß, dass das neue Plaster keinen LKW trägt, muss man das eben wirksam verhindern (Schild "Durchfahrt verboten für Fahrzeuge über 3,5 t", Absperrung, Belehrung/Einweisung Dritter).

Andernfalls trifft weder den Fahrer noch den Einweiser ein Verschulden i. S. d. G., also bleibt der Eigentümer auf seinem Schaden selbst sitzen :-)

@imager761

Jedoch darf "nur" der Eigentümer die Anlieferung annehmen (dies wurde im Kaufvertrag so festgelegt!) und wenn der LKW-Fahrer einfach über die neu gepflasterte Auffahrt fährt ohne zu fragen, ob diese für Schwerlast zulässig ist, dann ist meiner Meinung nach ganz klar der Fahrer Schuld. Er hätte sich absichern müssen, ob die Person die da winkt, auch wirklich die Person ist, die die Ware annehmen darf.
Ich habe den Fall bereits an die Hauptfirma weitergeleitet mit Fotobeweisen und allen drum und dran.

Ich werde nach der Klärung mit der Hauptfirma noch einmal das Endergebnis präsentieren. ;-)

@Maulbeerbaumi

Da sind wir alle gespannt.

Denn deine Meinung, dass ein LKW-Fahrer sich bei einer nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen oder durch erkennbare Absperrungen offensichtlich gesperrten Zuwegung nach deren Tragfähigkeit erkundigen muss, hast du ebenso exklusiv für dich die die Annahme, er müsse vom Weitem erkennen, dass ein ihn heranwinkender Einweiser unbefugt ohne Auftrag des Kunden handelt :-O

@imager761

Und wenn ein Lkw auf deiner nicht umfriedeten Einfahrt dreht und dein Pflaster reindrückt, dann bist du selbst dafür verantwortlich??

Blödsinn.