Haftung: Schild: Durchgang verboten ausreichend?

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Was machen denn der Blinde, das Kind oder der Analphabet mit eurem Schild? Im Allgemeinen haben Schilder auf Haftungsfragen kaum Auswirkungen. Zäune und Tore hingegen schon.

wenn die Stadt ein Schild aufstellt "Kein Winterdienst" können Blinde das auch nicht lesen und trotzdem gillt: auf eigene Gefahr

@Deamonia

trotzdem gillt: auf eigene Gefahr

Was aber, falls es denn gelten sollte, was meistens nicht der Fall ist, völlig unabhängig vom Schild ist.

Das Schild wird in der Regel nicht ausreichen, Du solltest mal mit deiner Haftpflichtversicherung reden, die können dir da bestimmt genaueres sagen.

Du kannst noch dazu schreiben: Kein Winterdienst - Dieser Weg wird bei Schnee- und Eisglätte nicht geräumt und gestreut ( - Begehen auf eigene Gefahr)

hmm also ich denke nicht das so ein Schild ausreicht, aber andererseits: wie ist das denn allgemein wenn sich jemand ohne mein Wissen/Genemigung auf meinem Grundstück herumläuft und sich verletzt? In Amiland ist sowas möglich, bei uns so weit ich weis zum glück nicht... (da wurden schon Hausbesitzer von Einbrechern verklagt weil die z.B. durchs dach gefallen sind und sich verletzt haben)

Ich würde sagen es reicht.

Aber ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotz.... sehen ;)

Wenn Dir die Antwort wirklich wichtig ist, frage besser bei einem Anwalt nach oder warte auf User, die sich damit wirklich auskennen. =)

Es geht ja nicht nur um den Winter, auch im Sommer kann einer blöd fallen.