Wer haftet für Schaden am Auto. (Unfall mit Pferd im Halteverbot)?

13 Antworten

die tierhalterhaftpflicht kommt dafür auf.

wenn das der einzige weg zur koppel ist, muss übrigens tatsächlich die passierbarkeit gewährlieistet sein.

sprecht mit der gemeinde, ob man aus der zufahrt nicht eine "feuerwehrzufahrt" machen kann. und stellt ein schild auf, dass falschparker abgeschleppt werden.

spätestens beim zweiten abgeschleppten auto hat sich das rumgesprochen...

Es ist leider der einzige Weg. Aber die Auto fahrer nehmen da eh keine Rücksicht. Die sehen das man da mit 2 Pferden lang geht und meinen, da sie ja noch unbedingt eine Parklücke abbekommen wollen, den Pferden die "Hacken abzufahren"

Die Tierhalterhaftpflicht kommt für den Schaden auf.

Den Schaden reguliert eure Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Die Pferdehalterhaftpflicht wäre dafür zuständig.

Haftpflicht immer dann wenn man Schaden an fremdem Eigentum verursacht hat.

Da man mit Pferde immer (und ich meine wirklich immer) in der Gefährdungshaftung liegt ist man immer schuld.

Du tust gut daran diesen Autos so gut wie möglich auszuweichen - es ist vollkommen egal ob das Auto in einem Halteverbot geparkt war oder nicht - das gibt höchstens eine Geldstrafe für den Autohalter, das er da stand.

Das wird vermutlich die Haftpflichtversicherung klären, die für das Pferd abgeschlossen wurde.

Sollte sich das Pferd dabei verletzen, ist auch die des Fahrzeugs im Spiel.

Hahaha... DER war nicht schlecht!