Wer haftet, wenn Schaden bei der Anlieferung einer Spedition entsteht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ist der Spediteur dafür haftbar.

Am Besten machst Du ein Foto und sendest es mit einer Haftbarhaltung per E-Mail an die Firma.

Du schreibst allerdings, daß die Stufe eigentlich nicht zum Befahren durch LKW geeignet ist.

Deine Verwandte war als Deine Erfüllungsgehilfin weisungsbefugt. Durch ihr Einverständnis, die Stufe zu befahren, ist der Spediteur eigentlich aus dem Schneider.

Der Frachtführer oder der Spediteur. 

Naja, wenn die Stufe nicht für das Befahren mit LKW geeignet ist, Du aber das OK dafür gibst, dann kann der Spediteur ja nichts dafür.

Ja, nur war ich zu der Zeit nicht zu Hause und eine verwandte hat dies abgewickelt. Ich habe es erst im Nachhinein erfahren und hatte keinen Einfluss. Gibt es nun keine Möglichkeit mehr ?

@halloerstmal

Tja, dann ist die Verwandte verantwortlich, wenn die den Spediteur reinfahren lässt, kann er auch davon ausgehen dass das so OK ist.

@halloerstmal

Dann war Deine Verwandte als Deine Erfüllungsgehilfin weisungsbefugt. Durch ihr Einverständnis, die Stufe zu befahren, ist der Spediteur leider aus dem Schneider.

Du bist Beweispflichtig dass der Schaden durch den Spedition entstanden ist. Das hättest du dir Schriftlich geben lassen sollen. Wodurch beschädigt? Fahrzeug? Haftpflichtschaden. Eine gebrochene Stufe? Nur durch einfaches betreten? Ob da nicht der Untergrund mitschuld hat.

Du kannst ja die Rechnung bei der Spedition einreichen, aber wahrscheinlich fehlt Dir ein Beweis bzw. ein  Zeuge, dass dies bei der Anlieferung auch tatsächlich passiert ist...

Bei der Abwicklung waren 2 Personen dabei, die es gesehen haben.. Können sie als Zeugen dienen?

@halloerstmal

klar, die würde ich dann notfalls (wenn die Spedition sich weiger) als Zeugen dienen...