Wer bezahlt denn die Miete, wenn ich arbeitslos werde?

13 Antworten

Nein, bei ALG1 bezahlt Dir das Arbeitsamt zunächst einmal Deine Miete nicht!

Die Miete bezahlst du von deinem ALG und solltest dann mal Wohngeld beantragen. Kannst du allerdings erst, wenn du den Bescheid über das ALG vom Amt bekommen hast.

Ich würde vorsichtshalber aber den Vermieter darüber informieren!

Warum den Vermieter informieren? Was heißt aus Vorsicht? Was gehts den Vermieter an, woher ich mein Geld krieg?

@Bitterkraut

Weiß man, wielange das Amt benötigt den Bescheid zu erstellen?? Weiß man nicht!

Es geht nur darum, falls die Miete nicht pünktlich gezahlt werden kann..so sieht es ja auch nach der Fragestellung aus, daß der Vermieter unterrichtet ist, daß die Miete evtl. etwas später gezahlt wird..und nein..es geht den Vermieter nichts an..woher ich mein Geld bekomme.

Für mich wäre es eine Frage des Anstands und um sicher zu gehen..nicht gleich angezählt zu werden..also nur vorzubeugen!!

Du wirst leider erst mal gar nichts bekommen, weil man sich 3 Monate vor Ablauf der Frist beim Amt arbeitslos melden muss. Wenn du denen allerdings deutlich machst, dass du das nicht wusstest, kannst du evtl einen Antrag stellen und trotzdem ALG bekommen.

Ob du Zusatzleistungen bekommst, werden sie errechnen. Dazu wird dann das ALG1 und das Gehalt von den (falls vorhanden) Menschen eingerechnet, mit denen du zusammen wohnst.

Ob du allerdings ein Auto hast (/haben willst) oder so interessiert die auch recht wenig.

Am besten direkt beim Amt anrufen und einen Termin vereinbaren!

Du bezahlst die Miete. Wenn du unter den ALG2-Satz kommst, kannst du mit ALG2/Hartz4 aufstocken, da wird dann auch deine Miete berücksichtigt.

Du must jetzt sofort dem Arbeitsamt deine drohende Arbeitslosigkeit mitteilen, nicht erst, wenn es so weit ist. Also geh morgen hin, da erfährst du auch alles über ALG1/2

Wenn du über dem ALG2-Satz bist, steht dir vielleicht Wohngeld zu.

Bezahlt das Arbeitsamt die Miete...???

Nein.

Wenn das ALGI nicht ausreicht kannst Du Wohngeld beantragen.