Wer bezahlt den Schornsteinfeger- Mieter oder Vermieter?

5 Antworten

zunächst ist zu prüfen, wenn ich mieter bin, ob im mietvertrag vereinbart wurde, dass der mieter die kosten als betriebs- bzw- nebenkosten zu tragen hat. eine direkte zahlung des mieters an den schornsteinfeger ist auf jeden fall falsch, der schornsteinfeger hat die rechnung an den vermieter zu reichen. dieser legt sie dann im rahmen der jährlichen betriebskostenabrechnung auf den mieter um, insofern das so auch vereinbart wurde. ist das nicht vereinbart, trägt die kosten der vermieter.

Wer bezahlt den Schornsteinfeger- Mieter oder Vermieter?

Das kommt darauf an: Zahlt ihr eine Pauschalmiete, sind die Kosten darin enthalten.

Sind Betriebskosten vereinbart, fallen diese n. § 2 BetrKV Punkt 4a dann dem Mieter an, wenn sie mietvertraglich ausdrücklich benannt oder nach (eben dieser) allg. gesetzl. Bestimungen geregelt sind.

Ich setze eine Flasche Faßbrause auf Variante 2 und damit sind sie umlagefähige Betriebskostenart.

Falls ihr Alleinmieter seit, darf er die Schornsteinfeger-Rechnung unmittelbar euch bezahlen lassen, da keine anteilige Umlage auf mehrer Mietparteien erfolgt. Bei Einzelgasthermen in MFH ist es nicht anders.

G imager761

Wir sind auch gerade im September neu eungezogen und am 17.09 kam der Schornsteinfeger und wir mussten die Kosten übernehmen.

Hallo DonChaos,

wenn nichts anderweitiges im Mietvertrag vermerkt ist, zahlt der Mieter.

Gruß engelhaar!

Also bei mir kommt der Schornsteinfeger jäahrlich zur Kontrolle der Gasheizung und ich bezahl nix.