Was darf der Vermieter für die Gartennutzung verlangen?

13 Antworten

Normalerweise ist die Gartennutzung schon im Mietpreis enthalten,das hört sich nach abzocken an,der Vermieter möchte seine Anschaffungenb auf euch abwälzen.Lass die Hände davob,du hast nur Ärger und so ein Garten ist jede Menge Ärger,der dir dann letztlich nicht gehört und alle Investitionen gehen verloren,wenn du ausziehst,ich habe sehr schlechte Erfahrungen damit genacht!

Die Gartennutzung wäre nun frei verhandelbar wie Stellplatzmiete oder Garage auch.

Nutzt ihr ihn nicht, darf er allerdings die anteilige Gartenpflege über die Betriebskosten umlegen: § 2 Pkt. 10 BetrkV.

G imager761

Offenbar habt ihr doch einen Mietvertrag - und der gilt. Wenn die Erbengemeinschaft auch einen Garten zu vermieten hat, ist das doch deren Problem. Die können euch doch nicht einseitig einen Vertrag aufdrängen, der euch benachteiligt. Nutzt den Garten einfach nicht und gut ist.

Der Garten ist Eigentum des Vermieters, dem ensprechend kann er diesen natürlich verpachten und einen dem entsprechenden Pachtpreis verlangen, soweit im bestehenden Mietvertrag keine dem entgegenstehende Nutzungsvereinbarung enthalten ist. Der Vermieter könnte den Garten sogar an jemanden verpachten, der gar nicht im Haus wohnt.

Das habe ich noch nie gehört..ein am Haus zugehöriger Garten und dafür extra zahlen?? In unserer vorigen Wohnung waren am Haus ca. 4000 m² Grünfläche..davon durfte sich jeder einen Garten anlegen nach seinem Geschmack und natürlich auch die Pflege übernehmen aber bezahlen..nein nicht eine müde Mark!!!

Verlangt der Vermieter das???

Ja, die Erbengemeinschaft, die die Wohnungen vermietet wollen wie sie es nennen einen "Obulus" für die Nutzung... Wir sollen sagen was uns die Nutzung wert wäre...

@Tojulalu

Was sagt eigentlich Dein Mietvertrag darüber aus???