Kann ich etwas widerrufen, was ich bei einem Notar unterschrieben habe?

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Nur wenn eine Täuschung vorliegt.

Eine notarielle Beurkundung dient ja extra der Sicherheit für beide Seiten und wenn nicht ausdrücklich ein Rücktrittsrecht in der Urkunde enthalten ist, dann gilt die Unterschrift.

Deshalb liest der Notar ja die Urkunde extra vor, fragt, ob alles verstanden wurde und lässt dann unterschrieben.

das wird schwirig denke eher nicht aber versuchs einfach

Nein das geht nicht, es sei denn es liegen/lagen Gründe vor, die den Notarvertrag nichtig machen...