Wenn meine rus. Freundin von mir schwanger wäre, könnte ich sie dann zu mir nach Dt.land ziehen?
Hi,
ich hab eine dringende Frage zu den Visa Regelungen und Rechtslagen der Bundesrepublik Deutschland. Ich habe eine Freundin in Russland die gerne von mir schwanger wäre, aber ich würde mich gerne vorher etwas über die Folgen einer solchen Handlungen informieren.
1) Wenn ich der Vater, ihres Kindes wäre, dürfe Sie dann als unbefristet in Deutschland bei mir leben?
2) Müsste Ich Unterhalt für das Kind zahlen, wenn Sie sich plötzlich entscheiden würde, doch in Russland zu bleiben und das Kind alleine groß zu ziehen?
3 Antworten
Zu 1) Als Mutter eines deutschen Kindes wird sie jederzeit ein Visum und anschliessend auch einen entsprechenden Aufenthaltstitel bekommen, wenn sie ihrer Sorgepflicht in Deutschland nachkommen will. Darauf hat sie - im Gegensatz zum Touristenvisum - sogar einen Rechtsanspruch. Bei dir muss sie aber nicht wohnen, Sie muss nur beim deutschen Kind sein und sich um dieses kuemmern.
Zu 2) Selbstverstaendlich. Du bist natuerlich auch duer dein im Ausland lebendes Kind unterhaltspflichtig.
Danke für eure Hilfe, Leute!!! :)
nein nur wenn ihr heiratet ansonsten wird sie abgeschoben und ja du darfst bis 21 blechen egal in welchem fall.
Ob die Mutter eines deutschen Kindes mit dem deutschen Vater verheiratet ist oder nicht, spielt hier nicht die geringste Rolle.
Damit kannst du die Einreisebestimmungen nicht umgehen. Sonst wäre ja Tür und Tor geöffnet.
Hans, damit liegst du mal wieder voellig falsch. Die Mutter eines deutschen Kindes hat natuerlich ein Recht darauf, ihrer Sorgepflicht fuer das deutsche Kind in Deutschland nachzukommen.