Wenn meine rus. Freundin von mir schwanger wäre, könnte ich sie dann zu mir nach Dt.land ziehen?

3 Antworten

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Zu 1) Als Mutter eines deutschen Kindes wird sie jederzeit ein Visum und anschliessend auch einen entsprechenden Aufenthaltstitel bekommen, wenn sie ihrer Sorgepflicht in Deutschland nachkommen will. Darauf hat sie - im Gegensatz zum Touristenvisum - sogar einen Rechtsanspruch. Bei dir muss sie aber nicht wohnen, Sie muss nur beim deutschen Kind sein und sich um dieses kuemmern.

Zu 2) Selbstverstaendlich. Du bist natuerlich auch duer dein im Ausland lebendes Kind unterhaltspflichtig.

UltimateDimi 
Fragesteller
 21.02.2011, 18:54

Danke für eure Hilfe, Leute!!! :)

nein nur wenn ihr heiratet ansonsten wird sie abgeschoben und ja du darfst bis 21 blechen egal in welchem fall.

DerCAM  19.02.2011, 14:54

Ob die Mutter eines deutschen Kindes mit dem deutschen Vater verheiratet ist oder nicht, spielt hier nicht die geringste Rolle.

Damit kannst du die Einreisebestimmungen nicht umgehen. Sonst wäre ja Tür und Tor geöffnet.

DerCAM  19.02.2011, 14:28

Hans, damit liegst du mal wieder voellig falsch. Die Mutter eines deutschen Kindes hat natuerlich ein Recht darauf, ihrer Sorgepflicht fuer das deutsche Kind in Deutschland nachzukommen.