Wenn meine Freundin mit 16 Schwanger ist, darf sie dann zu mir ziehen, auch wenn ihre Eltern es nicht wollen?

14 Antworten

So einfach ist das nicht.
Sie hat trotzdem noch Erziehungsberechtigte, die bestimmen wann sie wo sein soll.
So wie du auch.
Das ist ja das Problem bei Minderjährigen. Sie können leider nichts selbst entscheiden. Ihre Eltern hängen da so dermaßen mit drin, dass man nicht dazu kommt sein eigenes Leben zu leben.
Oft ist das ja auch richtig so. Aber manchmal würde es ja sogar klappen.

Soweit ich weiß sind die Eltern bis zum vollendeten 18 Lebensjahr die Erziehungsberechtigten ihres Kindes. und haben somit ein Bestimmungsrecht.

Hi du,
also, wie die anderen hier schon geschrieben haben, haben die Eltern deiner Freundin das Sorgerecht für sie, bis sie 18 ist, und können deshalb entscheiden, ob deine Freundin so früh von Zuhause ausziehen darf oder nicht. Um dich darüber aber ganz genau zu informieren, könntest du auch mal beim Jugendamt anrufen. Die kennen sich da am Besten aus und können dich und deine Freundin super beraten.

Ich kann natürlich verstehen, dass du und deine Freundin jetzt gerne zusammenziehen würdet. So als richtige kleine Familie zusammen sein wollt...!
Übrigens: Echt stark von dir, dass du deine Verantwortung übernimmst und als Papa für dein Kind da sein möchtest!

Hast du denn schon eine eigene Wohnung? Wie alt bist du denn? Falls du schon 18 bist, dann könntest du vielleicht die Vormundschaft für euer Kind übernehmen... auch darüber könntest du mit dem Jugendamt sprechen.

Hat sich denn deine Freundin schon fest entschlossen, euer Baby zu bekommen? Oder denkt ihr auch über eine Abtreibung nach?

Weißt du, vielleicht ist es ja auch nicht ganz so schlecht, wenn deine Freundin die nächste Zeit noch bei ihren Eltern zuhause wohnt. Dann hat sie nämlich immer jemanden da, der ihr mit dem Baby mal hilft und der da schon etwas Erfahrung hat. Eventuell können ihre Eltern dann auch mal das Babysitten übernehmen, falls sie noch in die Schule muss oder so.
Hat sie denn schon einen Schulabschluss oder muss sie den dann erst noch mit dem Baby machen?

Falls du und deine Freundin sonst noch Fragen habt, dann könntet ihr euch auch an eine Schwangerenberatungsstelle wenden. Vielleicht wart ihr da ja sogar schon. Dort bekommt ihr alle Infos, wie ihr mit eurem Baby gut in die Zukunft kommen könnt, wo es finanzielle Hilfen gibt und was euch sonst noch unterstützen könnte.

Kannst auch mich natürlich gerne fragen, hab selbst 2 Kids und deshalb schon einige Erfahrungen...;-) !

LG, Leni

Nein. Ihre Eltern sind immer noch sorgeberechtigt und das Kind bekommt einen Vormund vom Jugendamt, der auch bestimmen kann, wo und wie das Kind lebt.  

In der Regel nicht, Ist der Vater aber über 18 und die Verhältnisse bei den Eltern schlecht, ist das unter Umständen möglich.