Ich bin nicht UE-Staatsbürgerin und schwanger von meinem Deutsch Freund

10 Antworten

Dein Kind bekommt, sobald der deutsche Vater die Vaterschaft anerkennt, eine Erklärung kann er auch schon vor der Geburt beim zuständigen Jugendamt abgeben, die deutsche Staatsaneghörigkeit sowie die brasilianische. Du brauchst deinen Freund nicht zu heiraten, da dein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat, hast du ANspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 (1) AUfenthG (2) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Kind Deutschen, zu erteilen. Wenn du länger als 3 Jahre die elterliche Sorge ausführst und den Lebensunterhalt sichern kannst, sowie Kenntnisse in der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweist, kannst du dann die Niederlassungserlaubnis/unbefristeten AUfenthalt bekommen.

Vielen Dank!!

Du muß die EU (Deutschland) nach spätestens 3 Monaten wieder verlassen, weil du als Touristin eingereist bist. Wenn du bleibst bist du illegal, wirst abgeschoben und hast nie wieder eine Chance legal nach Deutschland einzureisen. In deinem Heimatland könnt ihr heiraten. Du muß einen deutsch-Sprachkurs machen und nachweisen das du die Sprache kannst. Dann kannst du bei der deutschen Botschaft ein Einreisevisum beantragen. Bis du das bekommst dauert es ca.3 Monate. Damit kannst du dann wieder nach Deutschland einreisen und auch bleiben. Wenn dein Freund die Vaterschaft für das Kind anerkennt kann es die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Ein ehemaliger Arbeitskollege von mit hat das genau so schon gemacht. Leider ist die Frau nach gut einem Jahr wieder zurück nach Brasilien gegangen weil sie Heimweh hatte. Inzwischen sind sie wieder geschieden. Asyl kannst du als Brasilianerin vergessen. Es gibt, neben der deutschen, keine gültige zweite Staatsbürgerschaft. Viel Glück für euch.

  1. Dein Kind wird die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten: Deutsch und Brasilianisch.

  2. Niemand zwingt Dich, irgendwen zu heiraten!

  3. Als werdende Mutter eines deutschen Kindes besteht Schutz vor Zwangsabschiebung (umstritten, Verwaltungspraxis) , jedoch keinerlei Recht auf Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis

  4. Es besteht Anspruch auf Kindesunterhalt gegen den Vater

Nochmal für alle:

Weltweit gibt es zwei Arten des Erwerbs einer Staatsbürgerschaft:

jus locii (Recht des Ortes): Staatsbürgerschaft erwirbt jeder durch Geburt innerhalb des Staatsgebietes (z.b. USA)

jus sanquinis (Recht des Blutes): Staatsangehöriger wird derjenige, der biologisch von einem Elternteil mit Staatsbürgerschaft des entsprechenden Landes abstammt.

Somit: Ein deutsches Elternteil: Kind Deutsch!!!!

Die deutsche Staatsangehörigkeit hängt von der Anerkennung der Vaterschaft (oder deren gerichtlicher Feststellung) sowie einer Zeit des legalen Aufenthalts in Deutschland ab.

Ob man heiraten muss, ist kniffelig. Vater, Mutter, Kind, das ist eine Familie und die Familie steht unter dem Schutz der Verfassung.

Weil das aber eine insgesamt recht heikle Frage ist, würde ich die Beratung durch eine Stelle außerhalb des Ausländeramts empfehlen (man soll keine schlafenden Hunde wecken).

Vielleicht einmal die Telefonnummer des Paritätischen Wohlverbands vor Ort googlen und sich dort eine Kontaktadresse geben lassen. (Mit Rechtsanwälten kann man bei Ausländerrecht Glück haben, aber auch böse auf die Nase fallen.)

http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
dein kind ist deutsch

"Sind die Eltern allerdings nicht verheiratet und ist nur der Vater im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, muss die Vaterschaft vor Vollendung des 23. Lebensjahres des Kindes gesetzlich festgestellt werden."

dürfte kein problem sein...

bei dir siehts schon komplizierter aus...