Wenn mein Arbeitgeber mir zu viel Geld überweist, bin ich dann verpflichtet es wieder zurück zu überweisen?

9 Antworten

Du musst es deinem Chef sagen, entweder musst du das Geld dann zurück überweisen oder bekommst die nächsten Monate keinen Gehalt mehr, das kannst du mit deinem Chef klären. 

oder bekommst die nächsten Monate keinen Gehalt mehr

Das wohl kaum!

Selbst in dem Fall, dass der Fragesteller das Geld nicht zurück überweisen würde (weil er es z.B. bereits ausgegeben hätte), kann der Arbeitgeber nicht einfach den kompletten Lohn einbehalten: Hier sind die Pfändungsfreigrenzen zu beachten, die bei einem Ledigen bei etwas über 1.000 € liegen!

Ja. Das nennt sich Obligationen ungerechtfertigter Bereicherung (OR 66 ff (Schweiz)). Du musst den Betrag zurückgeben, da es keinen Grund gab ihn dir zu überweisen. Den Artikel aus der Deutschen Rechtslage kann ich dir nicht nennen, der Fall verhällt sich meines Wissens nach aber genau gleich :)

Exakt, Dragonlaord. Ist nur ein anderes Gesetz, aber die Sache genauso.

Nach Deinen Informationen hast Du das zu viel erhaltene Geld zweifellos zurück zu zahlen

Es gibt zwar zwei Voraussetzungen, bei deren Vorliegen Du jeweils das zu viel gezahlte Geld nicht erstatten müsstest:

Erstens: Dein Arbeitgeber hat das Geld nicht irrtümlich gezahlt, sondern freiwillig und im Wissen darum, dass er nicht dazu verpflichtet wäre: also praktisch als Geschenk.

Zweitens: Es ist der Fall der "Entreicherung" eingetreten; das heißt, dass Du über das Geld nicht mehr verfügst, weil Du es im (tatsächlich irrtümlichen) Glauben, es rechtmäßig erhalten zu haben, für ein inzwischen verbrauchtes Gut ausgegeben hast, z.B. für eine Luxuskreuzfahrt (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 818 "Umfang des Bereicherungsanspruchs" Abs. 3).

Diese beiden Voraussetzungen treffen hier aber nicht zu:

Da man hier von einem offensichtlichen Irrtum ausgehen kann, kannst Du das zu viel gezahlte Geld nicht als gewollt gegebenes Geschenk verstehen (Voraussetzung 1), noch kannst Du wegen des offensichtlichen Irrtums Dich auf eine Entreicherung berufen, selbst wenn Du das Geld für einen entsprechenden Zweck bereits ausgegeben haben solltest (Voraussetzung 2).

Rein rechtlich betrachtet musst Du aber nicht aus eigenem Antrieb aktiv werden und das Geld zurück überweisen, sondern kannst auf die Aufforderung des Arbeitgebers warten - wie das dann aber beim Arbeitgeber "ankommt", ist noch eine andere Frage!

Du hast es zurückzuerstatten, wenn er es merkt. Und er merkt es, da geh mal von aus.

Nix sagen erhöht dann sicherlich sein Vertrauen in den besten Mitarbeiter von allen.

Mach auf den Fehler aufmerksam! Sonst kann es im Nachhinein zu riesigen Problemen kommen, wenn Du das verschweigst...