Muss ein Arbeitgeber den Lohn an den Ehepartner überweisen, wenn der Arbeitnehmer das ausdrücklich so will?

6 Antworten

Der Arbeitgeber hat Lohn/Gehalt vetragsgemäß auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Konto zu zahlen.

Wem das Konto gehört, sollte dem Arbeitnehmer schnuppe sein.

Es sei denn, er weiß, daß er sich dadurch ggf. der Beihilfe zu einer Straftat schuldig macht.

Das sehe ich etwas anders. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitslohn und den kann er mit schuldbefreiender Wirkung nur auf ein Konto überweisen, das auf den Namen des Arbeitnehmers lautet.

So wie es sich mittlerweile darstellt, soll das Geld ja an einer drohenden Pfänmdung vorbeigeschleust werden und wenn der Arbeitgeber das Geld auf ein anderes Konto überweist, macht er sich strafbar.

Aus Deiner Frage ersehe ich, da ist was im Busch.

Da stehen Pfändungen an.

Diese zu umgehen ist nicht möglich, schon gar nicht, indem man das Geld auf ein fremdes Konto "verschwinden lässt". Macht da ein Arbeitgeber mit, isser ind er Tat dran wegen Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung.

§ 288 StGB, Vereiteln der Zwangsvollstreckung. (1) Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also, wenn Pfänungen anstehen, hat man sich diesen zu ergeben und die erforderlichen Zahlungen zu leisten und keine Vermögenswerte beiseite zu schaffen. Tut man es doch, ist das an sich bereits eine Straftat. Alleine euer Anliegen und der versuch, das anderweitig zu deichseln, ist eine Straftat im Versuchsstadium durch euch.

Der Arbeitgeber hat völlig recht, euer Anliegen kann den in Teufels Küche bringen und klar will der da nicht mitmachen.

Du kannst natürlich Dein Konto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln. Dann jedoch stehen alle Beträge darauf zur Pfändung zur Verfügung.

Das wäre vielleicht mal hier zu fragen, ob es richtig ist, finanziell schlechter gestellte Menschen noch zu bestrafen.....

Im Gegenzug fällt mir die Frage ein, ob es richtig ist, erst Schulden zu machen und sich dann mit allen Tricks rausbrunsen zu wollen und diese nicht zu bezahlen.

Das geht aus drei Gründen nicht:

  • Der Arbeitgeber kann das Geld nur auf ein Konto überwiesen, das auf den Namen des Gehaltsempfängers lautet
  • die Bank darf den Zahlungseingang nur annehmen, wenn der Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.
  • Du hast in deiner Kontoeröffnung unterschrieben, dass du das Konto im eigenen Namen und für eigene Rechnung bei der Bank führst. Deshalb darf dort kein Geld eingehen, das nicht deines ist.

Die Idee mit der Kontovollmacht war vor dem Hintergrund von vornherein keine umzusetzende Idee. Das wird der Arbeitgeber inzwischen wohl auch erfahren haben und sich deshalb weigern, auf dein Konto zu überweisen.

Es geht dabei nicht nur um die Vermeidung von Pfändungsverschleppung und sondern auch um Geldwäsche und die Einhaltung der Vorschriften der Abgabenordnung § 154.

Lösung 1:Du könntest versuchen, dein Konto in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln, dann wäre deine Frau auch Kontoinhaber und ihr Gehalt könnte dort eingehen.

Lösung 2: Deine Frau eröffnet ein eigenes Konto, gibt es bei regelmäßigen Gehaltseingängen auch kostenlos. Sie kann dir dann jeden Betrag auf dein Konto überweisen.

Dann muss meine Frau sich erst ein neues Konto eröffnen, denn sie hat nur ein P-Konto, wo schon Pfändungen lauern. Aber die kostenlosen Kontomodelle werden ihr überall verweigert wegen negativer Schufa. Das wäre vielleicht mal hier zu fragen, ob es richtig ist, finanziell schlechter gestellte Menschen noch zu bestrafen, indem man Ihnen günstige Tarife verweigert.

@Willyboy6605

Unter den genannten Umständen kann die Frau m.M.n. froh sein, daß sie überhaupt ein Konto hat, und noch dazu ein P-Konto.

Dadurch kommt sie ja in den Genuß ihres individuellen monatlichen Pfändungsfreibetrags.

Und die Gläubiger wollen und sollen irgendwann mal ihr Geld haben.

@Willyboy6605

finanziell SELBST in den Abgrung gelaufenen noch Geld hinterher werfen ???

@Kuestenflieger

Wenn ein rechtskräftiger Titel besteht, dann besteht ein rechtskräftiger Titel. Wer der Inhaber dieses Titels ist, ist dabei völlig egal.

Wenn die Dame mit den Forderungen gegen sich nicht einverstanden ist, gibt es rechtlich Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.

@Willyboy6605

Und genau DAS ist der Grund warum der Arbeitgeber es sich anders überlegt hat.

Also nicht, weil er weiß dass deine Frau Pfändungen hat, aber weil theoretisch genau sowas der Grund für einen solchen Wunsch sein könnte und er sich schlimmstenfalls den Gläubigern sogar Schadensersatzpflcihtig macht, wenn er es durch abzweigen des Geldes auf ein fremdes Konto unterstützt.

Ein neues Konto wird wenig bringen, da wird auch fix die Pfädung kommen und da sie nur ein P-Konto haben kann, ist dann alles auf dem zweiten Konto per Pfändung weg. Sie sollte, statt zu überlegen wie sie die Schulden bezahlt, statt Geld vor den Gläubigern zu verstecken.

Wenn das Gehalt deiner Frau auf ein Konto geht zu dem sie keinen Zugang hat, könnte sie es theoretisch von ihrem Arbeitgeber noch einmal fordern.

Er darf es tatsächlich NICHT auf das Konto eines Dritten überweisen, auch wenn das der Ehemann ist.

Es ist verboten, dass das Geld von deiner Frau auf deinem Konto landet. Damit riskierst du eine Kontokündigung. Es nennt sich Geldwäsche.