Darf mein ehemaliger Arbeitgeber meinen Lohn einbehalten?

4 Antworten

Es gibt eine rechtliche Regelung im BGB, die sich "Zurückbehaltungsrecht" nennt. Rückgabe von Arbeitskleidung und Lohnzahlung sind aber nicht Leisung und Gegenleistung.

Allerdings stammen diese Leistungen aus dem selben rechtlichen Verhältnis (§273).

Danach kann er grundsätzlich die Lohnzahlung bis zu deiner Rückgabe verweigern. Zwar könnte es fraglich sein, dass Arbeitskleidung hier mit dem Lohn gegenübergestellt ist, zumal dieser dem Lebensunterhalt dient. Allerdings sollte es kein Problem für dich sein, die Sachen zurückzugeben.

Im Zweifel kannst du also davon ausgehen, dass dein Chef im Recht ist.

Im Zweifel kannst du also davon ausgehen, dass dein Chef im Recht ist.

Der Arbeitgeber darf den kompletten Nettolohn nicht einbehalten.

7. Welches Zurückbehaltungsrecht hat der Arbeitgeber?
.........Dabei ist auch ausdrücklich noch einmal darauf hinzuweisen, dass eine Gesamtkürzung des Nettolohnes für den Arbeitgeber nicht möglich ist, da dem Arbeitnehmer immer auch ein unpfändbarer Teil des Nettolohnes zu belassen ist. Diese Beschränkung des Zurückbehaltungsrechtes des unpfändbaren Nettolohnes ergibt sich aus § 394 S. 1 BGB, nach welcher die Aufrechnung gegenüber Forderungen insoweit nicht zulässig ist, als sie der Pfändung nicht unterworfen sind.

http://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/zurueckbehaltungsrecht/

Wenn die Arbeitskleidung der Firma/dem Arbeitgeber gehört dann darf er dies. Gibst Du das Firmeneigentum nicht in ordentlichem Zustand zurück so kann er es Dir in Rechnung stellen und vom Restgeld abziehen. Schließlich behältst Du widerrechtlich fremdes Eigentum welches Dir nur zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Du darfst auch nicht andere Werkzeuge/Geräte einfach behalten, ganz gleich von wem die Kündigung ausging.

Wenn die Arbeitskleidung der Firma/dem Arbeitgeber gehört dann darf er dies.

Ich bin da jetzt auch kein Experte, aber das ist sicherlich nicht richtig. Er kann nicht einfach den Lohn einbehalten, bis die Arbeitskleidung zurück gegeben wird.

Was der Arbeitgeber vielleicht machen könnte, wäre die wechselseitigen Ansprüche gegeneinander aufzurechnen. Das heißt, er könnte einen gewissen Betrag, für die Arbeitskleidung vom Lohn abziehen. Was ich auch schon grenzwertig finde, da es einem Pfändungsrecht gleichkommt.

Den kompletten Lohn deswegen einzubehalten, bis die Kleidung abgegeben wird, ist sicherlich juristisch nicht okay.

Wieviel kostet die Kleidung?

Also den Gegenwert kann er zurückhalten, mehr nicht.

Aber was machst Du rum? Geh halt gschwind hin und gib ihm halt seine blöde Arbeitskleidung und alles ist innerhalb kürzester Zeit gelöst.

Das ist viel schneller als Prinzipienreiterei.

Halte ich für rechtlich fragwürdig. Du hast das Recht auf den Lohn und der Arbeitgeber hat das Recht auf die Rückgabe, der von ihm gestellten Arbeitskleidung. Beides sind unterschiedliche Ansprüche, die erstmal nichts miteinander zu tun haben und die man eigentlich getrennt voneinander behandeln muss.

das denke ich nämlich auch. danke