Darf mein Arbeitgeber mir Geld vom Lohn abziehen, weil ich einen Fehler gemacht habe?

9 Antworten

Tja, da sind ja einige Dinge im Argen...zum ERSTEN...wenn der liebe Arbeitgeber keine Quittung hat, hat er Pech...nachdem er nun eine produziert hat (wahrscheinlich im wahrsten Sinne des Wortes) gilt es, die Unterschrift genau anzusehen...wenn klar ist, dass dies NIE und NIMMER die Unterschrift des Arbeitnehmers sein kann, sollte dieser UMGEHEND Anzeige erstatten.

Der Rattenschwanz bezüglich der abgezogenen € 300 gleich bei der Polizei mitangeben...

Ich würde hier auch empfehlen einen Anwalt dazuzunehmen, denn es ist ja offensichtlich klar, dass dieser ominöse Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den Tisch ziehen will....wenn die Sache gerichtlich geklärt werden muss, sich herausstellt, dass der Arbeitgeber gelogen hat und unseriös war, muss er zwingend auch die Anwaltskosten und Auslagen des Arbeitnehmers zahlen.

Ich wünsche viel Glück und würde schnellstmöglich auch einen neuen Arbeitgeber anstreben!

Wenn Du Geld unterschlagen hast, musst Du es selbstverständlich zurückzahlen, bzw. darf es Dir der Arbeitgeber vom Lohn abziehen. Mich wundert, dass Du nicht fristlos mit Schimpfen und Schande hinausgeschmissen wurdest - oder wurde Dir Gelegenheit gegeben, den Schaden wieder gut zu machen?

Wo steht dass ich was unterschlagen habe 😕

Du hast als Stichwörter "Betrug", "Pfändung", "Geldunterschlagung", "Fälschung" angegeben. Was sollte das dann, wenn es damit nichts zu tun hatte?

@Herb3472

Habs jetzt genau aufgeschrieben um was es geht, vielleicht hast du ja eine Idee dazu  

Zur Geschichte : Arbeitmehmer hat 2 Monate für einen Lohnunternehmer gearbeitet. Dieser hat ihm angeblich 200 Euro Vorschuss im ersten Monat gegeben so steht es auf dem Lohnzettel des 2. Monats. Diese Zahlung hat der Arbeitnehmer nie erhalten. Der Arbeitgeber behauptet dafür Zeugen zu haben und meinte erst keine Quittung darüber zu besitzen und das im Vertrauen gegeben zu haben. Frau von Arbeitnehmer telefoniert noch einmal mit Arbeitgeber. Dieser beteuert noch einmal das Geld bar gegeben zu haben und erzählt wann und wo unter welchen Umständen. Jetzt gibt es plötzlich eine Quittung mit Unterschrift. Der Arbeitnehmer hat diese allerdings nie unterschrieben. Das Datum und Ort stimmt auf der Quittung auch nicht mit der Erzählung vom Arbeitgeber überein. Weiterhin hat an einem Tag dem Arbeitgeber die Arbeit vom Arbeitnehmer nicht gefallen und hat ihm den Tag von 8 Stunden einfach vom Lohn gestrichen. Es handelt sich hier um 300 Euro. Was würdet ihr tun? Danke schonmal für eure Antworten 

Frage geht nicht um mich, weiß nur nicht was ich demjenigen raten soll, hat auch keine Rechtschutz und Familie mit Säugling. 

 

Wenn die Unterschrift auf der Quittung tatsächlich und nachweislich gefälscht ist: Anzeige erstatten. "Arbeit hat nicht gefallen" ist so diffus ausgedrückt, dass man damit nichts anfangen kann. Wenn der Lohn widerrechtlich vorenthalten wird: Klagsandrohung beim Arbeitsgericht. Besteht die Möglichkeit einer Rechtsvertretung durch eine Gewerkschaft? Wenn nicht, wird's schwierig, wenn Aussage gegen Aussage steht.

@Herb3472

Wie weist man nach dass die Unterschrift gefälscht ist? Arbeit hat nicht gefallen heißt soviel wie Maschinen sauber gemacht und dabei etwas vergessen sauber zu machen. Gewerkschaften für Lohnunternehmen? 

@scully86

Arbeitnehmer sind keine Dienstleister, d.h. sie bekommen ihr Geld auch wenn sie die Arbeit auch noch so schlecht machen. Dafür hat der Arbeitgeber andere Möglichkeit. (z.B Abmahnung)

Sie kann sich vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen und damit zum Anwalt gehen, der kümmert sich dann um alles weitere.

Und wegen der falschen Unterschrift sofort Anzeige erstatten. Dokumentenfälschung und Betrug. (Einmal wegen der Unterschrift und dann wegen dem Versuch sich auf Kosten der Arbeitnehmerin zu bereichern.)

Wenn er Zeugen gehabt haben sollte, dann sollten auch sie gefragt werden, ob sie dabei gewesen waren bei dieser Bezahlung.

Und schon so dreißt zu sein, die Quittung erst nachhinein ausgefüllt zu haben mit falschen Daten.

Ich denke mal, dass der Arbeitgeber selbst einen Fehler gemacht hat, und ihm das jetzt ein Dorn im Auge ist.

Er versucht mit allen Mitteln die Bögen wieder gerade zu biegen.

Nein.

Er darf dem Arbeitnehmer das Geld nicht kürzen.

Ich denke er wird schon irgendjemanden Geld gegeben haben aber eben nicht dem den er es abgezogen hat und will jetzt auf biegen und brechen seinen Fehler nicht zu geben 

@scully86

Da würde sogar ein Anwalt für Arbeitsrecht den Arbeitnehmer in Schutz nehmen.

@Cabanera

Aber was kostet das? Es ist keine Rechtschutz vorhanden und Streitwert wäre 300 Euro 

@scully86

Wie weit ist denn dieser Streitfall fortgeschritten?

Und wenn, dann bezahlt der Verlierer die Kosten.

Der Verlierer ist in diesem Fall der Arbeitgeber.

Wenn mans beweisen kann ,es schriftlich hat das man das Geld erhalten hat ist es ja okay.Nur hast du das Geld nicht erhalten ,bist du in Beweispflicht.