Wenn man den Betreuer "alles erlaubt", darf er dann auch in meiner Wohnung während meiner Abwesendheit oder darf er das, was ich nicht möchte?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Wohnung finanziell und körperlich angemessen ist, wird dich niemand rauswerfen dürfen. Rein vom rechtlichen her schon nicht. Auch kein Betreuer darf das.

Ansonsten gibt es ja grundsätzlich zwei Formen von Betreuung: Eine freiwillige Betreuung und eine erzwungene Betreuung. Bei einer freiwilligen Betreuung, die du selbst auch willst, geht sie immer so weit, wie du sie auch willst. Nicht weiter. Wie du richtig sagst, darf dabei keine Bevormundung geschehen. Man arbeitet konstruktiv mit dem Betreuer zusammen. Wenn dieser gute Gründe für einen bestimmten Schritt hat, dann spricht man mit ihm. Wenn einem die Arbeitsweise des Betreuers nicht gefällt, wendet man sich ans Betreuungsgericht.

Bei einer aufgezwungenen Betreuung ist das schwieriger. Da hat das Gericht ja Gründe gesehen, warum man die Betreuung aufgezwungen bekommt. Und wenn das daran liegt, dass man sich selbst Schaden zufügt (beispielsweise finanziell), dann kann der Betreuer da durchaus so handeln.

Beispiel: Du wohnst im 3. Stock ohne Aufzug, bist aber dauerhaft körperlich behindert, so dass du keine Chance hast, Treppen zu steigen und auch sonst immobil ist. Wenn dann eine gleichwertige (!) Wohnung gefunden würde, die barrierefrei ist (Erdgeschoss ohne Treppenstufe u.ä.), könnte das eine Verbesserung deiner Lebenssituation darstellen. Ohne diese Verbesserung zu erreichen darf dir auch sowieso kein Umzug auferlegt werden.

Zweites Beispiel: Du hast alleine eine 150 m² Wohnung für 1500€ im Monat. Du kannst dir aber nur 500€ Wohnung pro Monat leisten. Dann steht ein Umzug zur Diskussion.

Natürlich müssen die Beispiele nicht auf dich zutreffen. Aber es geht mir darum, dass du die Überlegung dahinter mal einschätzen kannst.

CBA123ABC321 
Fragesteller
 26.11.2017, 17:06

Irgendwie haben viele hier recht. Wahrscheinlich habe ich überreagiert und wenn ich zukünftig eine Wohnung im Erdgeschoss bekomme, wäre es mir persönlich auch lieber, weil ich mit beide Knie Probleme habe und zukünftig kann sich das ja auch verschlimmern.

mepeisen  26.11.2017, 19:51
@CBA123ABC321

Wie ich in der anderen Antwort von Woelfin schrieb: Arbeite konstruktiv mit dem Betreuer zusammen. Und überlege dir das mit ihm in Ruhe. Schaue auf die positiven Dinge und inwieweit mit deinen Möbeln eine barrierefreie Wohnung gefunden und dann bezogen werden kann, ob er sich darum kümmert. Die Wände können ja vor Einzug so gestrichen werden, wie du dich am besten wohl fühlst ;-)

Veränderungen machen manchmal Angst, aber wenn man denen etwas positives abgewinnen kann und etwas neue Lebensqualität findet, die zu deiner Person auch passt, kann man auch mit Vorfreude an Veränderungen gehen.

Mich freut jedenfalls, dass du andeutest, auch etwas Positives abzugewinnen.

mepeisen  26.11.2017, 19:56
@CBA123ABC321

Ein zweites Kriterium zur Lebensqualität: Wenn die neue Wohnung auch gute Anbindung an Geschäften bietet und bei der bisherigen Wohnung die Geschäfte weit weg sind. Dann könnte sich da auch der positive Umstand ergeben, dass du beispielsweise mit einem Rollator o.ä. Kleinigkeiten einkaufen könntest. je nachdem, wie sich das mit den Knien entwickelt, später ggf. mit einem Rollstuhl, wenn es sich arg verschlimmern sollte (was man natürlich nicht hofft)...

Im dritten Stock mit Treppen wäre man öfter "in der Wohnung gefangen", wenn es schwieriger wird, und das kann schon aufs Gemüt gehen.

Wenn man lange genug nachdenkt, kann man bestimmt einige positive Dinge finden.

Wir wissen nicht, was deinem Betreuer vom Gericht als Aufgabe bekommen hat. 

Von daher können wir das nicht sagen.

Der Betreuer darf dies zwar nicht, allerdings hast Du keine Möglichkeiten ihn hieran zu hindern.

Betreuer und Betreuungsgericht ziehen an einem Strang und Du hast das Nachsehen.

Es gibt in München einen Rechtsanwalt für Betreuungsmissbrauch mit dem Namen Prof. Dr. Thieler, der die derzeitige Situation in der Betreuerszene umschreibt mit einer Lizenz zum Ausplündern von Betreuungsopfern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es kommt darauf an, was das für ein Betreuer ist. Wenn es ein gesetzlicher Vormund ist, dann darf er das, um Dich u.U. vor Dir selbst zu beschützen.

Um ehrlich zu sein, hört sich Deine Geschichte irgendwie nach unkontrolliertem Sammelverhalten an und da möchte ich Dir empfehlen, diese Hilfe einfach mal so zuzulassen. Es kann nur besser werden. Such Dir deine echten Memorabilien zusammen und nicht nur das, was man irgendwie nochmal gebrauchen könnte. Dafür wird Dein Betreuer dann auch Verständnis haben.

Ein Betreuer ist für bestimmte Bereiche zugeteilt. Welche das bei dir sind, weiß hier keiner. Es gibt Vereine, da kann man sich auch als 'Betreuter' informieren (über alle Belange) Mache dich schlau WO es so einen Verein in deiner Nähe gibt und frage dort, ob alles seine Richtigkeit hat.

Beutelkind  25.11.2017, 18:40

Nach was googelt man denn da? Ich such gerade derartiges irgendwo und finde nix, wohl weil mir die treffenden Suchbegriffe fehlen...

Beutelkind  25.11.2017, 20:49
@Pfiffikussi

Danke, aber nee: Mich interessieren die Vereine, welche sich für Betreute einsetzen und diese (möglichst wertneutral) informieren!

Hast Du da eine Empfehlung?

mepeisen  26.11.2017, 07:48
@Pfiffikussi

In Zweifel mal bei der Stadt/ der Gemeinde nachfragen. Dort gibt es sicher einen sozialpädagogischen Dienst und dieser kann ggf. weiter vermitteln zu einer Stelle, die man solche Dinge fragen kann.

Pfiffikussi  26.11.2017, 08:20
@mepeisen

Man kann auch noch folgendes machen. Der Betreuer wird ja von einem Amtsgericht als 'Betreuer' bestellt. An diesem Gericht gibt es auch die zuständigen Betreuungs- Richter. Fühlt sich ein Betreuter ungerecht behandelt, kann er sich an diesen Richter wenden. Wie man das macht, muss man überlegen. Vielleicht mal beim Gericht anrufen und fragen. Also mündlich oder schriftlich, das eben vorher abklären. Was ganz wichtig ist, immer aufschreiben mit wem man gesprochen hat, das auch immer erwähnen.