Fernwärme , ist das erlaubt?

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Du mußt den Fernwärmevertrag mit den Stadtwerken selber abschließen !

Die 100€ sind Mittellwerte aus der Vergangenheit und werden als Grundlage herrangezogen !

Letztendlich ist es vollkommen egal, ob Ihr die Heizkosten an den Vermieter bezahlt oder direkt an den Fernwärmelieferanten, da auch der Vermieter nur soviel abrechnen kann, wie er an die den Versorger bezahlt.

Habt Ihr ein ganzes Haus gemietet oder nur eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohnungen?

Das wäre wichtig, zu wissen. Wieviele Wohnungen sind es und wohnt der Vermieter auch in dem Haus?

Lassen wir mal die Beträge unbeachtet, die ihr zahlen sollt. Das ist jetzt nicht so wichtig, denn in der jährlichen Nebenkostenabrechnung wird ja eh abgerechnet, was tatsächlich an Kosten angefallen ist.

Der wichtigere Punkt für dich ist, dass in deinem Vertrag vereinbart ist, dass der Vermieter es organisiert, die Wohnung mit Fernwärme zu versorgen. Dazu hat er sich verpflichtet. Das bedeutet, du kannst es ablehnen, dass du künftig über den Versorger direkt die Fernwärme beziehen sollst.

Du kannst dich natürlich drauf einlassen, dass die Fernwäre nicht mehr über den Vermieter gehen soll, wenn du das möchtest und es dir angenehm ist. Dann ist nichts gegen einzuwenden. Aber der Vermieter kann dich aufgrund der vertraglichen Verpflichting nicht dazu zwingen.

Warum zahlt Ihr nur 630 EUR, wenn vertraglich 730 vereinbart sind? Sobald Ihr dem Vermieter den Betrag einer Monatsmiete + 1 Cent schuldet, kann er Euch kündigen!

Und zwar steht die Fernwärme im Vertrag drin

was bedeutet "steht im Vertrag drin"? Als in der Miete inkludiert oder nur, daß Fernwärme anliegt? Daß Ihr einen Vertrag mit dem Versorger abschließen müsst?

Stell' doch einfach den EXAKTEN Wortlaut ein oder neutralisiere Deinen Mietvertrag und lade ihn hoch.

Ohne die GENAUEN Angaben in Deinem Vertrag kann man keine Antwort geben.

Lässt sich so nicht beantworten. Steht da, dass es eine Fernwärmeheizung gibt oder dass die Heizkosten inkludiert sind.

Man wird aber insgesamt nicht so wirklich schlau aus deiner Formulierung. Du hast bisher weniger Miete gezahlt, als im Mietvertrag steht? Oder sind die Nebenkosten mit 100 EUR beziffert?

Genau wir haben weniger gezahlt , da er nur 630 Euro verlangte , wir haben allerdings den Mietvertrag ordentlich gelesen und die Fernwärme wurde zur Gesamtmiete gezählt.

@Julijablack

... wenn es da so steht, kann der Vermieter höchstens die zugeringe einbehaltene Miete nachfordern.

@Ifm001

Habe gerade den Auszug aus dem Vertrag gesehen, den Du im anderen Zweig gepostet hast. Daraus kannst Du noch keine Inkludierung der Heizkosten in die Miete ableiten.