Kann man sich ummelden ohne umzuziehen?
Kann man sich einfach in einer anderen Stadt anmelden ohne seine aktuelle Wohnung zu kündigen und umzuziehen? Und nach einiger Zeit wieder zurück melden? Ist das erlaubt?
11 Antworten
Du kannst deine jetzige Wohnung als Wohnsitz behalten und in einer anderen Wohnung - in einer anderen Stadt oder auch in einem anderen Land) eine andere Zweit?Wohnung als deinen Wohnsitz angeben.
Das bedeutet, dass du dich in einer anderen Wohnung als deiner jetzigen anmelden kannst (Zweit- oder Nebenwohnsitz) und trotzdem überwiegend in deiner jetzigen wohnst.
Dazu musst du weder kündigen noch umziehen ... und abmelden musst du dich ebenfalls nicht ... nur ZUSÄTZLICH in einer anderen Wohnung anmelden !
Du kannst auch an mehr als nur an zwei Wohnsitzen gemeldet sein ... genaueres kannst du bei der zuständigen Behörde erfahren.
Erlaubt ja, alledings sollte man solche Sachen nicht provozieren, falls dann doch mal nachgeforscht wird und deine Motivation eher schwieriger Natur sind (um es diplomatisch auszudrücken), dann könnte es kompliziert werden.
Du darfst nicht vergessen, dass auch das Finanzamt vom neuen Wohnort dann für dich zuständig wird und spätestens mit neuen Steuererklärungen die Unterlagen vom alten Finanzamt sich zusenden lässt. Allerdings ist immer die Frage, was für Anmdelungen das sind (Hauptwohntsitz, Nebenwohnsitz)
ich denke eher nicht, wozu auch. Es geht ja nur darum, wenn du den Hauptwohnsitz ummeldest, dass dann dahin alle Steuererklärungen gehen müssen. Ein wenig komplizierter wird es, wenn du eine UmsatzSteuerId hast, dann musst du monaltich die elektronische UStId-Erklärung verschicken, dann natürlich immer zum Finanzamt vom augenblicklichen Hauptwohnsitz und das solltest du vorher informieren.
Theoretisch geht das. Aber Du brauchst ja dort eine Adresse, wo der Eigentümer Informiert ist, das Du dort Wohnst.Der muss dann ja Müll und so für eine Person mehr zahlen. Die Alte Wohnung als 2ten Wohnsitz eintragen.
Und wenn man die alte Wohnung gar nicht meldet?
Worin liegt da der Sinn? Wenn du in der anderen Stadt eine Adresse, also einen festen Wohnsitz hast, kannst du dich ummelden oder die Adresse als Zeitwohnsitz angeben.
Die Einwohnermeldeämter verlangen jetzt wieder eine Bestätigung des Vermieters der Wohnung/ Adresse auf die man sich anmelden will. Pseudoanmeldungen oder -ummeldungen sollen damit verhindert werden.
. . . und wenn einer eine eigene Immobilie nutzt (oder dies behauptet)?
Für eigene Immobilien hat man ja auch ne Bestätigung wozu denn der Notar
Dann muss er den Kaufvertrag vorlegen - oder einen anderen Nachweis, dass ihm die Immobilie gehört. Das kann wohl auch der Grundsteuerbescheid sein, den die Kommune erstellt (da können die auch einen Datenabgleich machen).
seit wann? ich bin letztes jahr umgezogen und da war das nicht der fall
PS: Das gilt aber erst ab 01.11.2015.
Und wenn man sich nur für einen Monat ummeldet, muss man das Finanzamt informieren?