Nach Ende einer Betreuung wird kein Schlussbericht und keine Schlussabrechnung gemacht? Wie sollte man sich in der Entlastungserklärung äußern?

4 Antworten

Du hast das Recht auf einen Schlussbericht,nur wird dir dafür eine Rechnung geschrieben die du bezahlen müsstest.Umsonst geht da nichts.Natürlich hast du das Recht darauf dass dir alle Unterlagen,Rechnungen undso die in den 4 Jahren angelegt wurden an Dich übergeben werden!Falls nicht kannst du auf Herausgabe klagen!

Okay. Und wie viel kostet das in etwa?

Auf gar keinen Fall die Entlastungserklärung unterschreiben. Damit der Betreuer nämlich von allen Haftungsrisiken entbunden - deshalb heist das so.

Du versicherst damit praktisch, das du weisst was der Betreuer gemacht hat und es für dich OK war.

gehe zur Polizei und zeige den Betreuer wegen Betrugsverdacht an er hat es mit Sicherheit Unterschlagen und keine Schilden bezahlt wenn mann Schulden hat geht mann zum Schuldnerberater nicht zum Betreuer das bringt nichts.

MfG

Thomas Pillusch

Vlt sollte er doch erst auf die Abrechnung warten oder?

Wenn du im Urlaub warst und du erstattest Anzeige wegen Einbruch ohne überhaupt bei dir zu Haus gewesen zu sein und guguckt zu haben ob jemand ein gebrochen ist werden sich die Polizisten doch auch tot lachen😂

Ja, Du solltest dem Gericht mitteilen, dass Du einen Schlußbericht und Schlussrechnungslegung erwartest.

 

Üblicherweise wird auch erwartet, einen Schlussbericht einzureichen (§ 1841 BGB), obwohl dies als Abschlusstätigkeit nicht ausdrücklich im Gesetz steht.

Schlussbericht und Schlussrechnungslegung

Dieser Schlussbericht und die Schlussrechnungslegung (§ 1890 BGB) sind beim Betreuungsgericht vorzulegen (§ 1892 BGB). Soweit der Betreuer schon bisher rechnungslegungspflichtig war (nicht befreiter Betreuer), beinhaltet die Schlussrechnungslegung den Zeitraum seit der letzten regelmäßigen Rechnungslegung (§ 1840 BGB) bis zum Betreuungsende.

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Schlusstätigkeiten

Woher ich das weiß:Recherche

Erfahrungsgemäß wird das Gericht zurückschreiben, dass das Betreuungsverfahren beendet sei und man sich mit allen weiteren noch offenen Fragen an den Betreuer wenden solle.
Der Betreuer wiederum wird überhaupt nicht mehr reagieren.
Offensichtlich gibt es einen himmelweiten Unterschied zwischen geschriebenem und umgesetztem Recht.
Woher ich das weiß ? eigene Erfahrung + Fremderfahrung