Wenn jemand ein Stück Land besitzt, besitzt er es bis zum Erdmittelpunkt?

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Das BGB gibt Ihnen einigermaßen Antwort:

§ 905 BGB Begrenzung des Eigentums

1.Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. 

2.Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.

Nein. Regional gibt es da auch Unterschiede. Oftmals darf man nur 0,5 bis 1 Meter in die Tiefe. Alles was dann tiefer geht ist dann genehmigungspflichtig. Wie zum Beispiel Brunnen oder Keller.

schneebabypanda  08.12.2021, 15:26

Glaube sind 1,5meter um genau zu sein

Nein! Nur bis zur angegebenen Grundtiefe ...

Kurz nein lang nein es steht im Vertrag wie weit man in den boden bauen darf. 😀

Woher ich das weiß:Recherche

Nein,auch keine Bödenschätze