Gewohnheitsrecht bei nicht im Eigentum befindlichen Grundstück

3 Antworten

Ihr habt also widerrechtlich wissentlich 40 - 50 Jahre fremden Grund genutzt, und das gibt Euch nict zu denken?
Es gibt in D keinen herrenlosen Grund. Und keine Verjährung von Eigentumsansprüchen (was immer das sein soll) Und ein Gewohnheitsrecht übrigens auch nicht (jedenfalls nicht in dem von Dir gedachten Sinne). Die Stadt ist ausgesprochen großzügig, wenn sie Euch nicht erstmal einen Beseitigungsantrag mit Wiederherstellungsauflage sendet, sondern das Gelände zur Pacht anbietet. Sie könnte sogar alle Änderungen landschaftgärtnerisch zwangsweise rückgängig machen und Euch die Rechnung zusenden.

Nein, ein solches Gewohnheitsrecht besteht nicht. Ich finde es sehr anständig, dass die Stadt euch einen Pachtvertrag angeboten hat, denn das müsste sie eigentlich nicht. Normalerweise sind die Städte darum bemüht Uferbereiche der allgemeinen Nutzung zuzuführen- seid froh einen Pachtvertrag zu bekommen.

Schlechte Angewohnheiten begründen kein Gewohnheitsrecht. Grundbuchmäßig gehört das Land Der Stadt, Somit erfällt auch der Anspruch auf Ersitzen eines herrenlosen Grundstückes!