Gewohnheitsrecht? Eigentum eines Grundstückes?
Hallo zusammen, meine Mama bewirtschaftet seit über 20 Jahren ein Stück Ackerland, hat dieses Urbar gemacht und bezahlt Wasser und Abwasser für die dafür eigens installierte Wasserleitung. Dieses Stück Acker gehört aber niemandem. Es gibt weder urkunden noch sonstiges. Nun zur Frage: kann man sagen, dass das Stück Land nunmehr meiner Mama gehört oder ab wann würde es meiner Mama gehören? Auf Basis welchen Rechts? Danke für Euren Input! LG KK
11 Antworten
Nein, es gehört nicht Deiner Mama, wenn sie dafür keine Besitzurkunde, Pachtbrief, oder sonst etwas hat. Im anderen Fall könntest Du auch nicht jemandem erklären, dass die Kommunity Dir das Stück Land zugeschrieben hat, wenn er es von Dir fordert. Ein Acker oder was immer es auch ist, hat sicherlich keinen Wasserzugang. Es sei den,Deine Mama hat die Leitung dummerweise selber legen lassen. Aber die Bezahlung des Wassers heißt noch lange nicht, dass iuhr der Acker gehört. Außerdem würde mich interessieren, woraus die Kosten für das Wasser ersichtlich sind. Ein Stück land gehört immer jemandem. Der Gemeinde, der Stadt, dem Landratsamt, oder sonst wem. Heutzutage hat jedes Stück Land eine Katasterregistrierung.
Bernd Stephanny
Es gibt keinen Grund der niemanden gehört. Im Zweifel der Stadt. Für Grundbesitz gibt es kein Gewohnheitsrecht.
Herrenlose Grundstücke gibt es schon. In der Praxis existieren diese aber überaus selten und das nicht sehr lange.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Grundstück niemanden gehört. Ein Blick in das Grundbuch kann Aufschluss darüber geben, wem das Grundstück gehört
Wenn das Grundstück "niemandem" gehört, ist es öffentlicher Grund (Eigentum der politischen Gemeinde). Dann muß sich Deine Mutter an die Gemeinde wenden.
Unsinn.
Ich vermute, dass es "Gemeindegrundstück" ist. Sie sollte erst mal zum Grundbuchamt, dann den Eigentümer (Gemeinde?) ansprechen. Sinnvoll, wenn sie nicht kaufen kann, eine Pacht eintragen lassen. Sie sollte auch darauf achten, dass die Bewässerung geklärt wird, die ja Eigentum der Mutter ist. Rückbau kann teuer werden. Wahrscheinlich ist die Bewässerungsanlage eine Wertsteigerung des Grundstücks. Vorsicht, dass die Wertschöpfung nicht zu Lasten der Mutter geht. Mal einen Anwalt konsultieren, wenn geht, nicht einen örtlichen. (ein Schalk, der Böses dabei denkt)