Wie lange muss ein Haus überschrieben sein?

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Ja, die Möglichkeit gibt es. Und zwar - kurz ausgedrückt - kann man das Haus an ein oder mehrere Kinder gegen ein Wohnrecht und "Pflegeleistungen" übertragen.

So ist es kein Geschenk, das Vater Staat 10 Jahre lang zurückfordern darf.

So ein Übertragungsvertrag muss allerdings vom Rechtsanwalt und dann vom Notar grundbuchmäßig auch abgesichert werden - also auch das Wohnrecht und die Pflegeleistungen.

Diese Pflegeleistungen sind individuell vertraglich zu vereinbaren. Bei so einer Übertragung, die auch mit weiteren Rechten und Pflichten belegt werden kann, verliert der ehemalige Besitzer allerdings im Grunde sein Eigentum.

Diese Übertragung hat allerdings den Vorteil, dass in ihr sehr individuelle Vereinbarungen getroffen werden können, wenn eines der Kinder, denen das Haus übertragen wird, z.B. insolvent wird, vor dem ehemaligen Eigentümer verstirbt, sich scheiden lässt, etc. pp. Dann kann eine Rückübertragung vereinbart werden.

Die Beratung, Ausarbeitung durch den RA und Notar- und Grundbuchkosten sind allerdings nicht billig - da kommen schnell etliche 1000 Euro zusammen. In Anbetracht des Hauswertes lohnt sich das jedoch wahrscheinlich.

Das Haus muss 10 Jahre vor Eintritt des Pflegefalls überschrieben worden sein, sonst kann der Sozialhilfeträger die Schenkung zurückfordern.

Ja die gibt es wenn das Haus 10 Jahre vor Eintritt des Versorgungsfalles auf das Kind überschrieben worden ist.

Glaube auch etwas mit 10 Jahren