Wenn ich mit 16 gesetzlich um 0.00 zu Hause sein muss, darf ich ab wann wieder raus?

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Es gibt kein Gesetz das besagt von da bis da darf ein Jugendlicher nach draußen. Es ist eher so geregelt, dass Gaststätte, Diskos oder sonstige Veranstaltungen keine Jugendlichen nach 0 Uhr und vor 5 Uhr reinlassen dürfen. Wenn man sich draußen benimmt und einem pflichtbewussten Polizisten vernünftigt erklärt, wieso man noch unterwegs ist, gibt es meist keine Probleme. Bei herumlungernde Jugendlichen sieht es wieder ganz anders aus. Denn letzendlich ist es die Pflicht und Aufgabe der Eltern (Aufsichtspflicht).

Gartenphilo  25.07.2010, 22:19

In unserer Gemeinde, welche sich im Kanton Bern befindet (Schweiz), existiert tatsächlich eine Regelung, wonach sich Jugendliche unter einem gewissen Alter nach 00.00 Uhr nicht mehr draussen aufenthalten dürfen!!

Linosh  20.08.2010, 09:19
@Gartenphilo

Also ich geh mal davon aus das Basel und Bern nicht sehr verschiedene Regelungen haben...Als ich noch so 15 oder 16 war war ich immer nachts in Basel unterwegs da kamen mir sogar nachts gegen 3 4 und auch 5 uhr polizisten entgegen aber haben sich darum garnicht gekümmert sie haben mich nicht einmal nach dem ausweis oder meinem alter gefragt obwohl ich vor den bars und so stande

Da es kein Gesetz gubt das sagt du musst um 0h zuhause sein (oder kennst du eines?) kannst du wider raus wenn du willst. Oder gar nicht erst reingehen :D

Wer da anderer Meinung ist, soll mir bitte § und Gesetz nennen in was anderes steht. Viel Spaß beim suchen.

Du hast mit 16 Jahren um 22:00 Uhr zu Hause zu sein ! Das ist das Gesetz der Eltern !!! Lungerst Du danach noch irgendwo rum, bekommst Du und besonders Deine Eltern, mächhtig Ärger, wenn es einer darauf anlegt ....

schnecke64  25.08.2010, 21:40

@Bratpitt: Das stimmt so nicht, wenn du keine Ahnung hast, dann lies erstmal das Jugendschutzgesetz!

Selbst als ich in dem Alter war, lang lang ist's her, mussten wir nur (im Alter zwischen 16 - 18) um 22 Uhr aus der Disse raus sein im Alter zwischen 16 - 18!

Und dann tritt man ja erst mal den Heimweg an.

Ärger bekommt man nur, wenn einer Blödsinn macht, denn wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn zwei Jugendliche oder meinetwegen auch mehrere ganz anständig nachts ihres Weges gehen oder sich auch auf einem Strassenfest bewegen, sagt hier (im Ruhrgebiet) kein Sherriff etwas, wenn du's nicht glauben willst, frag meinen Sohn, der ist in dem Alter.

Du darfst nur in keiner Kneipe/Disco mehr abhängen, es sei denn es ist eine von einem kulturellen Träger veranstaltete Feier.

Wenn du's nicht glaubst, frag meinen Sohn, der ist in dem Alter.

Natürlich können Eltern auch was anderes bestimmen.

Also wenn es deine Eltern erlauben, dass du solange raus kannst und auch in Diskos bleiben kannst... findet sich immer eine möglichkeit das auch zu tun! Bei mir (Würzburg) gibt es viele Diskos die eine Überschreibung der Aufsicht auf eine Person über 18 erlauben. Somit kannst du also auch in Diskos bis 5 Uhr frühs bleiben. Auf den Straßen kannst du dich zu jeder Uhrzeit aufhalten, meistens juckt das die Polizei nicht, wenn du nicht gerade wie 14 aussiehst!

ist doch voll leicht,natürlich um 10:00 Uhr morgens!!!