Bis wie viel Uhr darf man mit 16 Jahren (gesetzlich) draußen bleiben?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

 Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du draußen bleiben darfst.

Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:
Aufenthalt in Gaststätten: Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt.
Ausnahmen: Auf einer Reise, zur Einnahme einer Mahlzeit und eines Getränks zwischen 5:00 und 23:00 Uhr oder bei der Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers.

Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen/Diskotheken: Unter 16 Jahre nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person, ansonsten nicht erlaubt. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche bis längstens 24:00 Uhr an einer öffentlichen Tanzveranstaltung teilnehmen. In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person darf ein Jugendlicher auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek bleiben. Ausnahmen: Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder bei Tanzveranstaltungen zur Brauchtumspflege und zur künstlerischen Betätigung.

Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen/Kino: Bis 14 Jahre darf man maximal bis 20:00 ins Kino und der Film muss dann auch zu Ende sein. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen bis um 22:00 Uhr ohne Erziehungsberechtigte ins Kino. Erst ab 16 Jahren dürfen Kinder bis 24:00 ins Kino.

Zum Thema Hausarrest:

Es gibt keine rechtliche Regelung, die ein Hausarrest verbietet. Jedoch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §1631 festgelegt, dass in der Erziehung keine Gewalt angewendet werden darf. Ein unverhälnismäßig langer und nicht gerechtfertigter Hausarrest könnte also als Gewalt gegen Kinder gesehen werden. Das hängt aber von der jeweiligen Situation ab.

Bis 24 Uhr darfst du in Offentliche Bars Clubs usw. Aber auf der Straße spazieren gehen kannst immer egal wann wie lange.

MarcMarc16 
Fragesteller
 20.06.2016, 23:23

Im ernst? Auch in Bayern?

MFG Marc (15)

luca1401  20.06.2016, 23:27

Jo

luca1401  20.06.2016, 23:27

Auser der Club ist ab 18

MarcMarc16 
Fragesteller
 20.06.2016, 23:28
@luca1401

Danke.

MFG Marc (15)

Du darfst unbegrenzt draußen bleiben, deine Eltern müssen nur damit einverstanden sein. Tanzveranstaltungen darfst du jedoch nur bis 24 Uhr besuchen, ausser du hast einen Muttizettel dann unbegrenzt. - Polizisten wollen dir nur Angst machen, aber du darfst auch mit 15 solange draußen chillen wie du willste wenn deine Eltern es erlauben.

- Sie dürfen dich lediglich von Gefährdeten Zonen wie Bahnhöfen wegschicken, können dir aber gar nichts wenn du einfach draussen mit deinen Freunden chillst

Einfach nur draußen bleiben darfst du so lange wie es deine Eltern erlauben. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften. Lediglich für Kinos, Discos, Veranstaltung usw. gibt es gesetzliche Regelungen. 

Solange, wie deine Eltern erlauben. Aber das darfst du jetzt auch schon lange.