Wenn ich jemanden frage ob er mir sein Auto für 1€ verkauft, und er damit einverstanden ist, geht er dann einen schriftlichen Vertrag mit mir ein?

7 Antworten

Sowohl im Falle des Handys als auch des Ferrari wäre der Kaufvertrag gültig.

Du könntest nur daraus kommen wenn du behaupten würdest jmd hätte deine e-mail Adresse benutzt. Das müsstest du aber dann mindestens auch anzeigen.

Nebenbei:

Im Falle des Ferrari wäre es in den Augen des Finanzamtes eine verdeckte Schenkung. Die würden anschließend Schenkungssteuer auf 1.999.999€ - Freibetrag erheben.

DenisSulovic21 
Fragesteller
 20.08.2016, 12:57

Okay also verkaufst du mir dein Haus für 2€? Los, ich werd auch vorbei kommen und es besichtigen. Wenn du jetzt "Ja" antworten würdest, wärest du dein Haus los für 2€? Versteh ich das richtig ?! Sachmal bin ich im falschem Film ? Hab ich Drogen genommen ? Oder lese ich hier wirklich das es so abläuft ? Los, verkaufst du mir dein Haus für 2€? Bitte ? Ich erhöhe es sogar! Ich gib dir sogar 2.000€! Also bist du damit einverstanden ?

Omikron6  20.08.2016, 13:28
@DenisSulovic21

Das Beispiel mit einem "Haus" ist schlecht gewählt, weil solche Verträge notariell beurkundet werden müssen. Das kann man dann so auch machen, aber das Finanzamt erhält davon wegen einer gesetzlichen Anzeigepflicht des Notars  Kenntnis und wird dann sicher seine Fragen stellen. Zum Beispiel wegen einer Schenkung, da hier unter dem tatsächlichen Wert übereignet wurde und dies ggf. schenkungsteuerpflichtig sein könnte.

DenisSulovic21 
Fragesteller
 20.08.2016, 13:11

Hmm ok aber was bringt mir das ? Ich will es ja nicht abbrechen, ich will nur nichts mit dem privaten typen zu tun haben! Ich will es ja auf eBay verkaufen an jemanden der halt Höchstbietender ist!

MAB82  20.08.2016, 13:17
@DenisSulovic21

Ich dachte so, wenn er dir mit dem BGB kommt berufst du dich auf zB. den Erklärungsirrtum. Vieleicht senkt das seine Motivation das gerichtlich auszufechten.

Menuett  20.08.2016, 17:25
@DenisSulovic21

Du hast es in einer Auktion eingestellt?

Dann wollte der 570€ Bieter hinter Ebays Rücken kaufen?

Das darfst Du gar nicht.

Dann kannst Du den Typen bei Ebay melden. Und ein Kaufvertrag ist dann auch nicht entstanden.

Menuett  20.08.2016, 17:05

Beim Ferrari wäre das eine Schenkung. Da wären dann Steuern fällig.

MAB82  20.08.2016, 17:06
@Menuett

Steht doch da auch schon?

DenisSulovic21 
Fragesteller
 21.08.2016, 09:52

Echt? Bist du dir da sicher?

Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Verträge sind grundsätzlich formfrei.

Das alles lässt sich auch durch einfache Recherche herausfinden.

DenisSulovic21 
Fragesteller
 20.08.2016, 12:45

Also ist der Vertrag mit der eBay Person entstanden weil ich einverstanden war oder was ? Und der Fall mit dem Ferrari wäre also auch entstanden oder was ?

Bitterkraut  20.08.2016, 13:03
@DenisSulovic21

Ja, klar, was dachtes du denn, wie Verträge zustande kommen?

franneck1989  20.08.2016, 12:46

Ja

DenisSulovic21 
Fragesteller
 20.08.2016, 12:50

Was soll denn das für ein Witz sein hahahahahahahah. Dann frag ich dich jetzt einfach mal :

Verkaufst du mir dein Haus für 2€? Ich würde auch gerne kommen und es besichtigen. Und wenn du jetzt ausversehen "Ja" antworten würdest, hätte ich den Haus für 2€ erkauft ? SACHMAL träume ich hier ? Bin ich im falschem Film ? Bin ich auf Drogen ? Oder hast du grad tatsächlich gesagt das das geht. Los antworte mal mit Ja und ich hab dein Haus für 2€?!! Das glaubste wohl selber nicht! Verstehste???? Genau das hat er gemacht bei mir ?!

Bitterkraut  20.08.2016, 13:05
@DenisSulovic21

Nein, das hat er nciht gemacht mit dir, weil der Preis für das Handy realistisch ist. Du hast einen Vertrag geschlossen, und wenn du dich auf den Kopf stellst.

Und wenn du nicht weißt, wann und wie ein Vertrag zustande kommt, solltest du die Finger von Verkäufen und Handel lassen.

DenisSulovic21 
Fragesteller
 20.08.2016, 13:13

Jetzt sag du mir mal ab wann ist ein Preis realistisch ? Wer legt das Fest welcher Preis "realistisch" ist ? Ist denn 2.000€ für dein Haus realistischer? Weißte das ist Unsinn! Welches Gesetz legt fest welcher Preis realistisch ist ?

Ja, das ist ein Vertrag. Eine übereinstimmende Willenserklärung.

DenisSulovic21 
Fragesteller
 20.08.2016, 12:37

Also geht es auch mit dem Fall des Ferraris ?

Bitterkraut  20.08.2016, 12:38
@DenisSulovic21

Nein, da es keinen Ferrari für 2 Mio gibt. Das mit dem Ferrari ist doch sowieso Blödsinn, du hast ein Handy verkauft zu einem realistischen Preis, und keinen Ferrari gekauft.

DenisSulovic21 
Fragesteller
 20.08.2016, 12:39

Okay dann ein Bugatti für 1,5 Millionen Euro, den gibt es. In dem Fall würde es also auch gehen mit dem Fall vom Bugatti?

Bitterkraut  20.08.2016, 12:42
@DenisSulovic21

Mit diesen Kindergartenfragen kommst du aus der Nummer nicht raus. Du hast einen Vertrag geschlossen und der Vertragspartner hat Anspruch auf Erfüllung.

DenisSulovic21 
Fragesteller
 20.08.2016, 12:48

Hej, ob Kindergarten frage oder nicht, ich will das Prinzip verstehen! Wenn der es bei mir machen kann so ein Vertrag, dann kann ich auch bei Ferraris und Häusern es genau so machen. Es muss nur jemand sarkastisch "Ja" antworten. Bitte sag mir ob das geht ich will ne das Prinzip verstehen. Es würde also gehen mit dem Fall des Bugattis, oder ? Es ist ja im Grunde das selbe! Rechtskräftige Einwilligung- schriftliche Bestätigung das er es für 1€ akzeptiert. Hab ich recht ? Oder würde sowas nicht gehen ? Wenn es nicht geht, geht's bei meinem eBay Fall auch nicht.

Ich überlege gerade - würdet ihr dann noch über Ebay verkaufen?

Wenn der Erlös an ebay vorbei gehen soll, kannst Du den Verkauf verweigern.

DenisSulovic21 
Fragesteller
 20.08.2016, 17:19

Wie meinste das ?

Menuett  20.08.2016, 17:27
@DenisSulovic21

Wenn das Handy Teil einer Auktion ist, dann darfst Du so ohne weiteres gar nicht abbrechen.

Ebay erhält ja Gebühren für den Verkauf.
Für einen Verkauf nebenraus werden keine Gebühren fällig, da hättet ihr Ebay geprellt.

Da würde ich an deiner stelle zum Anwalt gehen ;)

hier wirst du vermutlich nicht 100%ige Antworten erhalten.

Aber meines Wissens ist das noch kein Kaufvertrag sondern eine reine Frage.

Bitterkraut  20.08.2016, 12:37

"Bekomm ich euer iPhone für 570€? Ich werde es dann auch abholen." Ich sagte :" Einverstanden".

Nein, das ist keine Frage, das ist eine Vereinbarung mit Rechtskraft. Ein Vertrag.

Alphaly  20.08.2016, 12:38
@Bitterkraut

Siehst du... nur Laienwissen. Anwalt hilft!

Bitterkraut  20.08.2016, 12:41
@Alphaly

Um zu wissen, was ein rechtsgültiger Vertrag ist, muß man kein Anwalt sein. Schließlich schließt jeder von uns praktisch jeden Tag rechtskräftige Verträge, im Supermarkt, an der Tanke, wo auch immer. Das ist Bürgerwissen, oder sollte es ein, steht ja auch im Bürgerlichen Gesetzbuch...

franneck1989  20.08.2016, 12:39

Für so eine Frage muss man nicht zum Anwalt. Das ist absolutes Grundwissen, welches jeder Mensch mit Schulabschluss haben sollte.

Menuett  20.08.2016, 17:22
@franneck1989

Sollte.

Tatsächlich lernt man das nur an berurfsbildenden Schulen mit kaufmännischem Schwerpunkt.

Aber richtig, es sollte ganz unbedingt bereits an den allgemeinbildenden Schulen gelehrt werden.

DenisSulovic21 
Fragesteller
 20.08.2016, 12:43

Also der Fall mit dem 1,5 millionen Euro teuren Bugatti wäre auch der selbe Fall ? Es wäre ein vertag der vereinbart wurde mit Rechtskraft?

thebusinessking  20.08.2016, 12:47
@DenisSulovic21

Nein, das mit dem Bugatti wäre eine arglistige Täuschung und somit unwirksam.

Menuett  20.08.2016, 17:15
@DenisSulovic21

Wenn der Eigentümer Dir das Auto vor 2 Euro verkaufen will, dann darf er das.

Die Steuerbehörde wird hier aber von einer Schenkung ausgehen und entsprechend Schenkungssteuer verlangen.

Wenn der Verkäufer nur versehentlich zugestimmt hat, dann gilt:


§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums


(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt

im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.


(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum
über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.




Menuett  20.08.2016, 17:17
@thebusinessking

Wo siehst du hier eine arglistige Täuschung?

DenisSulovic21 
Fragesteller
 20.08.2016, 12:51

Welche Täuschung ? Die eBay Situation wäre doch auch eine Täuschung ?! Hää welche Täuschung ? Eine Täuschung ist ein Trick von einem Magier der im Fernseher Tricks vorführt ?!!

thebusinessking  20.08.2016, 13:05
@DenisSulovic21

Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.