zu Unrecht angezeigt Anwaltskosten?
Ich wurde zu Unrecht angezeigt , dann wurde das Verfahren nach §170 Abs.2 Stpo ( mangels hinreichendem Tatverdacht ) eingestellt. Meine Eltern hatten einen Anwalt eingeschaltet, und gestern kam auch die Rechnung vom Anwalt : 280 € und ein paar Pfennige. Ich konnte nachweisen, dass ich nicht der Täter gewesen sein kann. Kann ich jetzt der Anzeigenerstatterin meine Anwaltskosten auferlegen, weil sie ja vorsätzlich gelogen hat ? Nicht, dass dann noch weitere Kosten hinzukommen im Sinne von Zivilklage, jedoch sehe ich nicht ein dass ich bzw, meine Familie den Anwalt bezahlen sollen wenn ich nichts gemacht habe.
4 Antworten
Da es nicht zu einem Gerichtsverfahren kam, bleibst du auf diesen Kosten sitzen.
Der Staat sieht eine notwendige anwaltliche Vertretung nur bei Anklage vor.
Sei froh, daß es "nur" 300€ sind. Anwälte sind nämlich sehr teuer.
Pro Verhandlungstag hättest du da mit 1.000€ rechnen können.
Wenn das Einschalten eines Anwalts angemessen war, wirst Du das können. Was ist denn das für ein komischer Anwalt, der Dir das nicht gleich mit erklärt?
Kaum. Er wurde in eine Lage gebracht die einen Anwalt nötig machte. Egal ob Vorsatz oder nicht. Anders sieht es aus, wenn das Einschalten eines Anwalts völlig ausser Verhältnis gewesen ist, weil sich die Sache so oder so geklärt hätte.
er wurde da ja nicht freigesprochen. er kann natürlich verscuhen die kosten da einzuklagen. das wird dann nichts werden.
er kann auch nicht nachweisen das sie gelogenh hat. sie hat sich vllt nur in der zeit geirrt.
Wie oben geschrieben: "Wenn das Einschalten des Anwalts angemessen war".
Wozu irgend etwas nachweisen? Es geht um die Eigenen Kosten. Nicht um die des Prozesses oder einer Anklage oder so.
Wenn das Verfahren mangels hinreichender Tatverdacht eingestellt wurde, wie kannst du dann behaupten, dass die Gegenpartei vorsätzlich gelogen hat?
Macht für mich keinen Sinn.
In dem Fall kannst du gar nichts machen. Deswegen haben die meisten auch eine Rechtschutzversicherung.
wie willst du den vorsatz bei der anzeige nachweisen?
deinen anderen fragen anch wurdest du nicht freigesprochen weil deine unschuld bewiesen wurde sondern das verfahren eingestellt weil die beweise nicht für eine schuld reichen. das ist was ganz anderes
dazu müsste er st mal nachweisen das die anzeige falsch und vorsätzlich war